Auf der FVV im Dez. 2006 wurde eine neue Satzung verabschiedet: Satzung als PDF (90 KB)
Mitglieder der Fachschaft Informatik (FSI) sind die ordentlich immatrikulierten Studierenden der Universität Dortmund, die sich für die Mitgliedschaft in der FSI entschieden haben.
In den Fällen b), c) und d) gilt: Die Einberufung der FVV muss beim FSR schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss die vorläufige Tagesordnung (TO) der FVV enthalten. Der FSR ist verpflichtet, die FVV zu einem Termin innerhalb von 17 Vorlesungstagen nach der Antragstellung einzuberufen.
Von jeder Sitzung der FVV wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. Es enthält:
Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und von den Protokollanten/ProtokollantInnen unterzeichnet.
Mitglied im FSR ist, wer nach Art. 15 (2-5) von der FVV in den Fachschaftsrat gewählt oder wer nach Art. 20 (3) als Mitglied benannt wird.
In dieser Satzung werden unter Gremienvertreter (GV) verstanden: die Vertreter der FSI in den Gremien des Fachbereichs Informatik, der Universität und der verfassten Studierendenschaft (ausgenommen FSR), sowie deren Stellvertretungen.
Soweit nicht höher geltendes Recht dem entgegensteht, wird bei der Wahl der GV wie folgt verfahren: Wird die Stelle eines/einer GV frei, so wird sie vom FSR öffentlich ausgeschrieben. Der FSR schlägt den studentischen FBR-Mitgliedern die Kandidaten/Kandidatinnen vor, sofern die Wahl durch den FBR erfolgt.
Wahlen und Beschlüsse, die von Organen der FSI vor Inkrafttreten dieser Satzung vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen.
Der FSR, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgefuhrt werden muss.
Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden in einer FVV angenommen wurde, die den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft.
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