Eine Diplomarbeit ist eine Prüfungsleistung. Die Bachelor- und Masterarbeit ist eine Modulprüfung. Eine Prüfungsleistung muss angemeldet werden, also auch die Diplomarbeit bzw. Bachelor-/Masterarbeit!
Das Thema:
Sobald das Thema bzw. der Titel in Absprache mit dem Gutachter festgelegt ist, wird - sofern noch nicht festgelegt - der Zweitgutachter für die Arbeit gewählt.
Mindestens einer der Gutachter muss Hochschullehrer oder promovierter Mitarbeiter der Fakultät für Informatik sein.
Wenn einer der beiden - Erst-Gutachter oder Zweitgutachter - nicht an der Fakultät für Informatik der TU tätig ist, muss er/sie einen Antrag auf auf Erstbegutachtung bzw. Zweitbegutachtung stellen. Nichtpromovierte Mitarbeiter der Fakultät für Informatik müssen ebenfalls einen Antrag stellen.
Diese Antragsformulare findet man hier:
http://www.cs.uni-dortmund.de/nps/de/Studium/Ordnungen_Handbuecher_Beschluesse/Formulare/index.html
Bei Anträgen auf Erstbegutachtung muss immer eine Kurzbeschreibung der Arbeit begefügt werden und - sofern der Gutachter nicht an der TU Dortmund tätig ist - ein kurzer Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht.
Bei Anträgen auf Zweitbegutachtung wird keine Kurzbeschreibung benötigt, aber ebenfalls - sofern der Gutachter nicht an der TU DOrtmund tätig ist - ein kurzer Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht.
Die Antragsformulare müssen immer vom Erstgutachter und Zweitgutachter unterschrieben werden. Anschließend müsst Ihr entweder im/dem Dekanat Informatik abgegeben bzw. zugeschickt werden oder beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht werden.
Bei Genehmigung des Antrages erhält der Antragsteller einen Brief, eine Kopie bekommt der andere Gutachter und eine weitere Kopie erhält das Dez. 7.3 (Prüfungsverwaltung). Erst wenn diese Kopie dort vorliegt, kann die Arbeit angemeldet werden bzw. der Laufzettel abgeholt werden.
Vor Ausgabe des Laufzettels sollte im Dez. 7.3 eine Überprüfung des Leistungspunktekontos erfolgen. Der Laufzettel für die Arbeit wird im Dez. 7.3 (Prüfungsverwaltung) (Frau Förster/Frau Schiller) ausgegeben. Auf diesem Laufzettel wird der Name des Diplomanden, der Titel der Arbeit, das Beginn- und Abgabedatum der Arbeitund die Namen der Gutachter notiert. Mit diesem Laufzettel sucht man seinen Erstgutachter auf, lässt ihn unterschreiben und reicht den Laufzettel dann anschließend innerhalb von 7 Tagen ab dem Ausgabedatum wieder im Dez. 7.3 (Prüfungsverwaltung) ein. Dann kann's losgehen!
Die Quälerei hat ein Ende und die Arbeit kann gebunden werden! Im Dekanat Informatik kann man Deckel zum Einbinden erhalten, diese tragen das Logo der TU und der Fakultät. Ebenfalls bekommt man dort 2 Formulare, die bei der Abgabe mit eingereicht werden sollen. Wo die Arbeit eingebunden wird, ist dem Diplomanden überlassen.
Der Abgabetag ist das:
Die Arbeit muss in 4facher Ausfertigung im Dekanat Informatik abgegeben werden. Dies kann während der normalen Dienstzeiten geschehen, in der Regel 8.00 - 16.00 h. Sollte es aus irgendwelchen Gründen einmal später werden, so kann die Arbeit nach Dienstschluss auch bei der Leitwarte abgegeben werden. Diese befindet sich in der Emil-Figge-Str. 71. Dort können fristgebundene Schriftstücke rund um die Uhr eingereicht werden. Der Mitarbeiter der Leitwarte setzt einen Eingangsastempel mit Datum und Uhrzeit auf den Umschlag / Karton und wird die Arbeit dann mit der Hauspost an das Dekanat Informatik schicken. Das gestempelte Datum gilt als Abgabedatum der Arbeit. Die Arbeit kann auch per Post verschickt werden, dabei gilt dann das Datum des Poststempels.
Bei Arbeiten, deren Abgabetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, gilt der nächstfolgende Werktag.
Vom Dekanat aus wird die Arbeit dann an die jeweiligen Gutachter geschickt, das Zentrum für Studienangelegenheiten bekommt eine automatische Mitteilung über den fristgerechten Eingang der Arbeit.
Alles klar? Dann viel Erfolg!