Hygienekonzept O-Phase WiSe 22/23

In Anlehnung an das Hygienekonzept von NRW für Schulen.

https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/2013-05-06—Muster-Hygieneplan-fuer-Schulen-LZG-NRW.pdf

0. Allgemeines

Während allen Veranstalungen der O-Phase (Campusführung, aufenthalt in Gebäuden, Nachmittagsprogramm, etc.) tragen Teamer, Helfer und Erstis Alltagsmasken. Abstandsreglung von mindestens 1,5m müssen wo vorgeschrieben und möglich eingehalten werden (besser mehr als 4 Meter). Hände werden regelmäßig gereinigt und desinfiztiert (vorallem nach Toilettengängen). Nies- und Hustregeln sind zu beachten. Bei Verstoß der Hygieneregeln wird die betreffende Person von der O-Phase verwiesen.

Verpflegung

Im Allgemeinen ist Verpflegung selbst mitzubringen, vor Ort wird weder Trinken noch Essen über die Infrastruktur der Universität hinaus (z.B. Galerie) angeboten.
Bei Besuch der Galerie oder anderen gastronomischen Einrichtung sind die lokalen Regeln der Einrichtung sowie die geltenden Verordnungen und Gesetze zu beachten. Wichtig ist, dass Erstis und Teamer mit Abständen von mindestens 1,5m zu einander Sitzen, da sie zwar als Gruppe mit idealerweise maximal 10 Leuten eine Personengruppe nach §1 (2) CoronaSchVO (Stand 01.10.) darstellen, jedoch alle übrigens Infektionsschutzmaßnahmen der O-Phase dann aber nutzlos sind. Gibt das Platzangebot dies nicht her, so hat nicht die gesamte Gruppe die Einrichtung zu nutzen.
Bei Nahrungszunahme im Freien ist im Idealfall ein Abstand von 8 Metern, mindestens aber 4 Meter zwischen allen Personen einzuhalten, trotz der theoretischen nicht-Notwendig dessen nach §1 (2) CoronaSchVO (Stand 01.10).

1. Campusführung

Während der Campusführung muss darauf geachtet werden, dass alle Personen zueinander den Abstand einhalten. Zudem muss darauf geachtet werden, dass zu anderen Gruppen ebenfalls Abstand eingehalten wird. Da die Kontaktformulare gruppenweise gesammelt werden, ist hier mehr als 1,5m Abstand sinnvoll.

1.1 Kontaktformulare für Erstis und Teamer

Für die Campusführung werden Kontaktdaten nach §2a (1) CoronaSchVO erhoben und zur Lagerung an die Fakultät übergeben.

2. Im Gebäude

Vorgesehen ist, dass so wenige Veranstalungen wie möglich im Gebäude stattfinden. Soweit es das Wetter zulässt, sind die Außengelände der Universität zu nutzen, insbesondere die Bereiche neben der Otto-Hahn-Straße 12 und die Parkplätze.
Sofern doch Gebäude genutzt werden, so sind die aktuell geltenen Regelungen der Universität bezüglich Hygiene, Anzahl der Personen für die Räume und Platzbelegung zu beachten, sofern anwendbar. Insbesondere ist im Gebäude immer eine Alltagsmaske zu tragen. Eine Erstellung eines Sitzplans nach §2a (2) CoronaSchVO bietet sich bei längerem Aufenthalt am selben Platz an. Dieser kann zu den Kontaktformularen gelegt werden. Alternativ kann je nach Raum das potentiell in der O-Phase bereits verfügbare QR-Code-System der Universität genutzt werden.

2.1 Lufthygiene

Mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, ist eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Ein geeigneter Zeitpunkt wäre zum Beispiel, wenn eine Gruppenwechsel im Raum stattfindet. Klimaanlagen, die keine auf das herausfiltern von Viren ausgelegten Filter besitzen und die Luft im Raum zirkulieren lassen, sind abzuschalten.

2.2 Garderobe

Generell wird keine Garderobe für Erstis und Teamer bereit gestellt. Bei längerem Aufenthalt in einem Raum werden Taschen und Jacken direkt neben den eigenen Platz gelegt.

2.3 Reinigung der Flächen/Fußböden

Vor und nach jeder Gruppe werden alle Tische und Stühle mit Oberflächendesinfektionsmittel gemäß des Produkts gereinigt.

3. Nachmittagsprogramm

Unter vorbehalt!

3.1 Werwolf

Die Stühle sind so anzuordnen, dass zu zwischen ihnen mindestens 1,5m Abstand sind und zwischen einigen Stühlen mindestens 3m Abstand als Fluchtweg sind. Jede teilnehmende Person desinfiziert sich vor jeder Runde die Hände. Die Karten werden vor und nach jeder Runde desinfiziert und werden nur von der/dem Spielleiter*In und der zugehörigen Person angefasst. Dem/der Spielleiter*In ist anzuraten, Handschuhe zu tragen. Die Karten werden zu beginn ausgeteilt und jede® Spieler*In darf sie sich anschauen. Danach werden sie mit 1,5 Abstand in die Mitte des “Stuhlkreises” gelegt, damit der/die Spielleiter*In sich die Karten jederzeit anschauen kann, ohne zu nah an eine(n) Spieler*In zu kommen. Muss der/die Spielleiter*In eine(n) Spieler*In antippen (z.b. Liebespaar oder Wolfsopfer) so desinfiziert er sich nach jedem Antippten die Hände. Ein Zollstock oder Ähnliches kann ein Antippen auch mit Abstand sicherstellen, dieser muss dann aber trotzdem desinfiziert werden.

4. Erste Hilfe

4.1 Hygiene im Erste-Hilfe-Raum

Der Erste-Hilfe-Raum ist mit einem Handwaschbecken, Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Krankenliege ist, wenn kein Ärztekrepp aufliegt, nach jeder Benutzung von sichtbarer Verschmutzung zu reinigen und zu desinfizieren.

Zum Schutz vor durch Blut übertragbare Krankheiten sind beim Verbinden von blutenden Wunden flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe zu tragen. Der Erste-HilfeRaum darf nicht als Lagerraum missbraucht werden.

Im Erste-Hilfe-Raum halten sich nur der/die Ersthelfer*In und der/die Patient*In auf. Sollte der Erste-Hilfe-Raum nicht nutzbar oder erreichbar sein, so darf sich nur der/die Ersthelfer*In dem/der Patient*In näheren. Alle anderen umstehenden Personen halten möglichst viel aber mindestens 1,5m Abstand.

4.2. Versorgung von Bagatellwunden

Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser (Trinkwasser) zu reinigen. Die Ersthelferin oder der Ersthelfer trägt dabei Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände.

4.3. Behandlung kontaminierter Flächen

Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Tragen von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren.

4.4. Überprüfung des Erste-Hilfe-Kastens

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention BGV A1“ enthalten folgende Verbandkästen geeignetes Erste-Hilfe-Material: • Großer Verbandkasten nach DIN 13169 oder „Verbandkasten-E“ • Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 oder „Verbandkasten C“

Zusätzlich sind ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel und ein Flächendesinfektionsmittel bereitzustellen.

Verbrauchte Materialien (zum Beispiel Einmalhandschuhe, Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen sind durchzuführen. Ablaufdaten sind zu kontrollieren und die abgelaufenen Materialien gegebenenfalls zu ersetzen.

4.5. Notrufnummern

Polizei: (0)110
Feuerwehr/Rettungsdienst: (0)112
Informationszentrale Vergiftungen: (0) 0228 19240
Je nach Fall bietet es sich an, auch die folgenden zu Informieren:
Leitwarte: (0231 755) 3333
Zentralpförtner Campus Nord: (0231 755) 2212
FSR-Büro (sofern besetzt): (0231 755) 2048