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  • Am 07.11.2018 startet die Einreichungsphase. Zunächst muss nur eine Basisversion des Logos beim FSR eingereicht werden. Die Einreichung muss den inhaltlichen Anforderungen entsprechen.
  • Am 15.04.2019 endet die Einreichungsphase und der FSR prüft die Einreichungen auf Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen. Die Logos werden dann online der Öffentlichkeit zur Begutachtung zur Verfügung gestellt.
  • Die folgende FVV erstellt aus den neuen Logos und dem Aktuellen mittels systemischen Konsensieren eine Rangliste.
  • Der Einreichende des Logos auf Platz 1 („Gewinner“) erhält einen Geldpreis in Höhe von 200€. Falls das aktuelle Logo die Wahl gewinnt, entfällt dieser Preis.
  • Die Einreichenden der Logos auf den 4 folgenden Plätzen erhalten jeweils einen Geldpreis in Höhe von 20€. Falls das aktuelle Logo auf einem dieser Plätze ist, erhält stattdessen der Einreichende des Logos auf Platz 6 den Preis.
  • Der Geldpreis wird dem Gewinner erst ausgezahlt, wenn alle Versionen entsprechend den Anforderungen eingereicht wurden.

inhaltlich:

  • Falls das Logo ein Tier (oder ein als solches erkennbares Objekt) enthält, darf es sich hierbei nur um einen Biber (Castoridae) handeln.
  • Das Logo darf den Ordnungen der TU Dortmund und der Fachschaft, insbesondere §3 Absatz 2 FSRO nicht entgegen stehen.

technisch:

  • Das Logo muss in Vektordaten, insbesondere auch als SVG vorliegen. Eine Nutzung mit der freien Vektorsoftware Inkscape muss problemlos möglich sein.
  • Verwendete Farben müssen in RGB und CMYK definiert sein.
  • Das Logo sollte auch in einer schwarz-weiß-Version bzw. als Umriss gut erkennbar sein. Es kann auch eine entsprechend angepasste Version mit eingereicht werden.
  • Das Logo sollte in folgenden Varianten vorliegen (jeweils ggf. plus Monochrom-Version):
    • Als große, beliebig hochskalierbare Variante.
    • Favicon-Version für 16x16px
    • Falls nötig eine weitere Version für 32x32px
  • Der Gewinner räumt der Fachschaft Informatik der TU Dortmund („FSI“) ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes, vergütungsfreies Recht ein, das entwickelte Logo in allen denkbaren Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und weiterzugeben. Er räumt der FSI ferner das Recht ein, dieses Nutzungsrecht auf beliebige weitere natürliche oder juristische Personen zu übertragen.
  • Eine Nennung des Erstellers ist bei o.g. Nutzungen nicht notwendig.
  • Der Einreichende hat die Urheberrechte Dritter (insbesondere bei verwendetem Material wie Bildern, Fonts etc.) zu wahren. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält die FSI sich vor, Regressansprüche gegenüber dem Einreichenden zu stellen. Für jegliche Verstöße haftet also im Schadensfall der Einreichende und nicht die Fachschaft Informatik der TU Dortmund.
  • fsr/201819-logowettbewerb.1545042938.txt.bz2
  • Zuletzt geändert: 2018/12/17 11:35
  • von dmehren1