Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
gremien:asta:start [2017/05/12 15:13] hendrik.reichenberggremien:asta:start [2017/05/12 15:14] hendrik.reichenberg
Zeile 6: Zeile 6:
  
     * Mietrechtsberatung     * Mietrechtsberatung
-    * BAFöG-Beratung+    * BAföG-Beratung
     * Frauenberatung     * Frauenberatung
     * Internationale Studierende     * Internationale Studierende
Zeile 17: Zeile 17:
    
  
-Wenn Ihr Probleme habt, lohnt es sich diese Beratungen aufzusuchen., Die Berater/innen können Euch informieren und sind auch dazu da, Euch ggf. zu Ämtern etc. zu begleiten. Die Beratungszeiten erfragt Ihr am besten beim AStA. In für die Studierenden wichtigen Fragen übernimmt der AStA auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten mit dem BAFöG-Amt, wo der AStA über einen sehr kompetenten Rechtsbeistand verfügt.+Wenn Ihr Probleme habt, lohnt es sich diese Beratungen aufzusuchen., Die Berater/innen können Euch informieren und sind auch dazu da, Euch ggf. zu Ämtern etc. zu begleiten. Die Beratungszeiten erfragt Ihr am besten beim AStA. In für die Studierenden wichtigen Fragen übernimmt der AStA auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt, wo der AStA über einen sehr kompetenten Rechtsbeistand verfügt.
  
 Desweiteren könnt Ihr beim AStA die Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages bei sozialer Härte beantragen. Der Rückerstattungstopf ist allerdings begrenzt. Rückerstattet wird nach dem Grad der Bedürftigkeit. Unabhängig davon wird der Ticketbeitrag für Personen rückerstattet, die einen Behindertenfahrausweis besitzen, oder nachweisen, dass sie während des Semesters das Ticket nicht nutzen können, da sie im Ausland studieren. Desweiteren könnt Ihr beim AStA die Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages bei sozialer Härte beantragen. Der Rückerstattungstopf ist allerdings begrenzt. Rückerstattet wird nach dem Grad der Bedürftigkeit. Unabhängig davon wird der Ticketbeitrag für Personen rückerstattet, die einen Behindertenfahrausweis besitzen, oder nachweisen, dass sie während des Semesters das Ticket nicht nutzen können, da sie im Ausland studieren.
  • gremien/asta/start.txt
  • Zuletzt geändert: 2019/11/10 11:23
  • von nicolas.lenz