Unterschiede
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fsr:201819-logowettbewerb [2018/11/06 15:30] – [Rechtliches] dmehren1 | fsr:201819-logowettbewerb [2018/11/07 16:03] – [Der Wettbewerb] dmehren1 | ||
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==== Der Wettbewerb ==== | ==== Der Wettbewerb ==== | ||
- | * Am 07.11.2018 startet die Einreichungsphase. Zunächst muss nur eine Basisversion des Logos eingereicht werden. Die Einreichung muss den inhaltlichen Anforderungen entsprechen. | + | * Am 07.11.2018 startet die Einreichungsphase. Zunächst muss nur eine Basisversion des Logos beim FSR eingereicht werden. Die Einreichung muss den inhaltlichen Anforderungen entsprechen. |
* Am 15.04.2019 endet die Einreichungsphase und der FSR prüft die Einreichungen auf Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen. Die Logos werden dann online der Öffentlichkeit zur Begutachtung zur Verfügung gestellt. | * Am 15.04.2019 endet die Einreichungsphase und der FSR prüft die Einreichungen auf Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen. Die Logos werden dann online der Öffentlichkeit zur Begutachtung zur Verfügung gestellt. | ||
* Die folgende FVV erstellt aus den neuen Logos und dem Aktuellen mittels systemischen Konsensieren eine Rangliste. | * Die folgende FVV erstellt aus den neuen Logos und dem Aktuellen mittels systemischen Konsensieren eine Rangliste. | ||
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==== Rechtliches ==== | ==== Rechtliches ==== | ||
- | * Der Gewinner räumt der Fachschaft Informatik der TU Dortmund(„FSI“) ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes, | + | * Der Gewinner räumt der Fachschaft Informatik der TU Dortmund („FSI“) ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes, |
* Eine Nennung des Erstellers ist bei o.g. Nutzungen nicht notwendig. | * Eine Nennung des Erstellers ist bei o.g. Nutzungen nicht notwendig. | ||
* Der Einreichende hat die Urheberrechte Dritter (insbesondere bei verwendetem Material wie Bildern, Fonts etc.) zu wahren. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält die FSI sich vor, Regressansprüche gegenüber dem Einreichenden zu stellen. Für jegliche Verstöße haftet also im Schadensfall der Einreichende und nicht die Fachschaft Informatik der TU Dortmund. | * Der Einreichende hat die Urheberrechte Dritter (insbesondere bei verwendetem Material wie Bildern, Fonts etc.) zu wahren. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält die FSI sich vor, Regressansprüche gegenüber dem Einreichenden zu stellen. Für jegliche Verstöße haftet also im Schadensfall der Einreichende und nicht die Fachschaft Informatik der TU Dortmund. | ||