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fsr:satzung [2014/02/13 13:15] – [Satzung] dino | fsr:satzung [2021/09/22 08:32] – timucin.boldt | ||
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====== Satzung ====== | ====== Satzung ====== | ||
- | Auf der [[gremien: | + | Auf der [[gremien: |
- | {{: | + | |
- | ===== Teil A: Die Fachschaft Informatik ===== | + | |
+ | {{: | ||
- | ==== Artikel 1. Mitglieder ==== | + | Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: |
- | Mitglieder der Fachschaft Informatik (FSI) sind die ordentlich immatrikulierten Studierenden der Technischen Universität Dortmund, die sich für die Mitgliedschaft in der FSI entschieden haben. | + | {{https:// |
+ | {{https:// | ||
- | ==== Artikel 2. Aufgaben ==== | + | {{https:// |
- | - Die Fachschaft Informatik nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr. | ||
- | - Die FSI | ||
- | * vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den Gremien der Universität, | ||
- | * tritt ein für die Vermittlung kritischen Bewusstseins und der Erkenntnis gesellschaftlicher Relevanz von Forschung und Lehre und damit der politischen Verantwortung innerhalb von Universität und Gesellschaft, | ||
- | * setzt sich ein für die Verbesserung des Wissenschaftsbetriebs im Fachgebiet Informatik, insbesondere an der Fakultät für Informatik der Technischen Universität Dortmund. | ||
- | - Zur Unterstützung der Ziele nach (1) und (2) | ||
- | * gründet und fördert die FSI studentische Arbeitsgruppen (AGs), | ||
- | * arbeitet die FSI mit anderen Organisationen, | ||
+ | ===== Artikel 1 Die Fachschaft Informatik ===== | ||
- | ==== Artikel 3. Organe ==== | ||
- | - Die Organe der FSI sind: | + | ==== 1.1. Mitglieder ==== |
- | *die Fachschafts-Vollversammlung (FVV), | + | |
- | *der Fachschaftsrat (FSR). | + | |
- | - Die Mitglieder der Organe nach (1) vertreten die Interessen der FSI (nach Art. 2) in den Gremien der Universität, | + | |
+ | Die Mitgliedschaft in der Fachschaft Informatik richtet sich nach §2(2) FsRO. | ||
- | ===== Teil B: Die Fachschafts-Vollversammlung ===== | ||
+ | ==== 1.2 Aufgaben ==== | ||
- | ==== Artikel 4. Mitglieder | + | a) Die Fachschaft Informatik nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder |
- | - Jedes Mitglied | + | b) Die Fachschaft Informatik . . . |
- | - Studierende des Lehramts, | + | |
- | | + | . . . vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den Gremien und Organen |
+ | |||
+ | . . . tritt ein für die Vermittlung kritischen Bewusstseins und der Erkenntnis gesellschaftlicher Relevanz von Forschung und Lehre und damit der politischen Verantwortung innerhalb von Universität und Gesellschaft. | ||
+ | |||
+ | . . . setzt sich ein für die Verbesserung des Wissenschafts- und Lehrbetriebs im Fachgebiet Informatik, insbesondere an der Fakultät für Informatik der Technischen Universität Dortmund. | ||
+ | |||
+ | . . . wirkt im Rahmen ihrer Aufgaben darauf hin, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Staatsangehörigkeit, | ||
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+ | c) Zur Unterstützung der Ziele nach a) und b) . . . | ||
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+ | . . . gründet und fördert die Fachschaft | ||
+ | |||
+ | . . . arbeitet | ||
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+ | ==== 1.3. Organe ==== | ||
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+ | a) Die Organe der Fachschaft Informatik sind die in §4 FsRO bestimmten. | ||
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+ | b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, | ||
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+ | ===== Artikel 2 Die Fachschaftsvollversammlung ===== | ||
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+ | ==== 2.1. Mitglieder und Teilnehmer ==== | ||
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+ | Mitgliedschaft und Teilnahme an der Fachschaftsvollversammlung richten sich nach §14(4) FsRO sowie §43(2) SdS. | ||
- | ==== Artikel | + | ==== 2.2 Aufgaben ==== |
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+ | a) §14(2) FsRO findet Anwendung. | ||
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+ | b) Die Fachschaftsvollversammlung hat folgende besondere Aufgaben, die von keinem anderen Organ der Fachschaft Informatik wahrgenommen werden können: | ||
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+ | 1) Aufgaben nach §16(3) Satz 1 FsRO. | ||
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+ | 2) Aufgaben nach §8(1–3,5) und §12 FsRO. | ||
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+ | 3) Entlastung der Finanzreferentin bzw. des Finanzreferenten des Fachschaftsrates und ihrer bzw. seiner Vertretung. | ||
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+ | 4) Erteilung von Weisungen an den Fachschaftsrat und an Gremienmitglieder. | ||
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+ | 5) Auslegung der Fachschaftssatzug in Zweifelsfällen. | ||
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+ | ==== 2.3 Turnus ==== | ||
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+ | a) Die Fachschaftsvollversammlung tagt mindestens einmal im Semester. | ||
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+ | b) Die Fachschaftsvollversammlung tagt nicht in der vorlesungsfreien Zeit und an keinem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. | ||
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+ | c) Die Fachschaftsvollversammlung tagt in der Regel öffentlich. | ||
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+ | ==== 2.4 Einberufung ==== | ||
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+ | a) Die Fachschaftsvollversammlung findet statt: | ||
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+ | 1) auf Beschluss des Fachschaftsrates, | ||
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+ | 2) auf Verlangen der Mehrheit der stimmberechtigten studentischen Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaft Informatik im Fakultätsrat, | ||
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+ | 3) auf Verlangen von mindestens zwanzig (20) Mitgliedern der Fachschaft Informatik oder mindestens 5% der Mitglieder der Fachschaft Informatik, | ||
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+ | 4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund, | ||
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+ | 5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung. | ||
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+ | In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, | ||
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+ | b) Die Einberufung erfolgt stets unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung. | ||
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+ | c) Die Einberufung, | ||
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+ | ==== 2.5 Versammlungsleitung, | ||
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+ | a) Die Versammlungsleitung wird gemäß §14(3) FsRO bestimmt. | ||
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+ | b) Im Anschluss werden insgesamt mindestens zwei Protokollantinnen bzw. Protokollanten in offener Abstimmung bestimmt. | ||
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+ | c) Daraufhin wird die endgültige Tagesordnung beschlossen. | ||
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+ | d) Von jeder Tagung der Fachschaftsvollversammlung wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. Es enthält mindestens: | ||
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+ | 1) den Zeitpunkt und Ort der Sitzung, | ||
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+ | 2) die Namen der Versammlungsleitung sowie der Protokollantinnen und Protokollanten, | ||
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+ | 3) die endgültige, | ||
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+ | 4) alle Beschlüsse und deren Abstimmungsergebnis, | ||
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+ | 5) die Wahlergebnisse mit den vollen Namen der Kandidatinnen und Kandidaten und dem Vermerk, ob die Wahl angenommen wurde, | ||
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+ | 6) die Ergebnisse von Abwahlen. | ||
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+ | e) Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und von den Protokollantinnen und Protokollanten unterzeichnet. | ||
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+ | ==== 2.6 Tagesordnung ==== | ||
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+ | a) Die vorläufige Tagesordnung einer Fachschaftsvollversammlung beginnt mit der Bestimmung der Versammlungsleitung, | ||
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+ | b) Außer in den Fällen 2.4.a)2) bis 2.4.a)5) hat die vorläufige Tagesordnung der ersten Fachschaftsvollversammlung im Semester den Punkt „Tätigkeitsbericht des Fachschaftsrates“ und „Tätigkeitsbericht der Gremienvertreter“ zu enthalten. | ||
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+ | c) Eine Vollversammlung, | ||
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+ | d) Die Fachschaftsvollversammlung kann eine Satzungsänderung nur durchführen, | ||
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+ | e) Aus der vorläufigen Tagesordnung dürfen Tagesordnungspunkte, | ||
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+ | f) Die endgültige Tagesordnung hat zudem immer den Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ zu enthalten. | ||
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+ | ==== 2.7 Wahlen und Abstimmungen ==== | ||
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+ | a) Die Fachschaftsvollversammlung ist nur beschlussfähig, | ||
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+ | b) Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Fachschaftsvollversammlung festgestellt und gilt solange als gegeben, bis die Beschlussunfähigkeit formal festgestellt wird. | ||
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+ | c) §43(4–5) SdS finden Anwendung. | ||
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+ | d) Stellt die Versammlungsleitung bei einer offenen Abstimmung eine eindeutige Mehrheit fest, werden nur auf Antrag eines anwesenden Mitgliedes die Stimmen einzeln ausgezählt. Gibt es keinen solchen Antrag, so wird im Protokoll „Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.“ bzw. „Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.“ vermerkt. | ||
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+ | e) Bei Wahlen finden §43(4–6) und §44 der SdS Anwendung. Insbesondere auf Widersprüche | ||
+ | nach §44(1) Satz 3 erster Halbsatz ist Rücksicht zu nehmen. | ||
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+ | f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. | ||
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+ | g) Wahlen können auf Beschluss des Fachschaftsrats online durchgeführt werden. Näheres regelt der Beschluss. Die FVV bestätigt diesen unmittelbar vor den Wahlen in offener Abstimmung. | ||
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+ | === 2.7.1 Wahl des Fachschaftsrates === | ||
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+ | a) Zum Mitglied im Fachschaftsrat kann jedes Mitglied der Fachschaft Informatik gewählt werden. Jede und jeder Kandidierende muss während der Fachschaftsvollversammlung anwesend sein. Abweichend können Mitglieder der Fachschaft vor der Vollversammlung dem Vorsitz der Fachschaft die Kandidatur schriftlich mitteilen, wenn sie einen wichtigen Grund zur Abwesenheit haben. Durch die Verlesung dieser Mitteilung kandidieren die betroffenen Personen auch in Abwesenheit. | ||
+ | |||
+ | b) Die Wahl besteht aus einem einzelnen Wahlgang. Der zu verwendende Wahlmodus ist eine Zustimmungswahl, | ||
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+ | c) Abweichend vom Regelfall kann die Fachschaftsvollversammlung mit einfacher Mehrheit be- | ||
+ | schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen: | ||
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+ | * Vorsitz und Stellvertretung | ||
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+ | * Finanzreferentin bzw. Finanzreferent sowie ihre bzw. seine Stellvertretung | ||
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+ | Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend. | ||
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+ | d) §44(2) Unterpunkt 3 SdS findet Anwendung. | ||
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+ | === 2.7.2 Bestimmung der Kassenprüfer === | ||
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+ | a) Kassenprüfer werden gemäß §28(1) FsRO gewählt. | ||
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+ | b) Ungeachtet dessen darf jede Person auf Antrag an den Fachschaftsrat dessen Kasse prüfen. | ||
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+ | ==== 2.8 Studentische Arbeitsgruppen ==== | ||
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+ | a) Die Gründung und Finanzierung von Arbeitsgruppen richtet sich nach §15 FsRO. | ||
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+ | b) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) werden in diesem Sinne als studentische Arbeitsgruppe angesehen. | ||
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+ | c) Die Fachschaft fördert zudem grundsätzlich eine studentische Arbeitsgruppe in einem der Haushaltslage der Fachschaft angemessenem Rahmen, die sich zur Aufgabe macht, eine Fachschaftszeitung zu erstellen und zu veröffentlichen, | ||
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+ | ==== 2.9 Geschäftsordnung ==== | ||
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+ | Diese Satzung regelt den regulären Ablauf einer Fachschaftsvollversammlung gemäß §14(7) FsRO | ||
+ | und ist damit auch als Geschäftsordnung für diese zu verstehen. | ||
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+ | ===== Artikel 3 Der Fachschaftsrat ===== | ||
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+ | ==== 3.1 Mitglieder ==== | ||
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+ | Die Zusammensetzung des Fachschaftsrates richtet sich nach §6 FsRO. | ||
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+ | ==== 3.2 Aufgaben ==== | ||
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+ | a) Der FsR nimmt seine Aufgaben gemäß §5 FsRO wahr. | ||
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+ | b) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist verpflichtet, | ||
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+ | Während der Vorlesungszeit ist dies mindestens eine eineinhalbstündige Sprechstunde pro Woche. | ||
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+ | Während der vorlesungsfreien Zeit bestimmt der Fachschaftsrat regelmäßige Sprechstunden, | ||
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+ | Die Termine der Sprechstunden sind öffentlich auszuhängen und auf den Webseiten der Fachschaft bekannt zu geben. | ||
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+ | |||
+ | ==== 3.3 Verantwortlichkeit ==== | ||
+ | |||
+ | a) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist zur Teilnahme an einer Fachschaftsvollversammlung verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen auf der Versammlung gehindert sein, so hat es dies sobald möglich mitzuteilen und zu begründen. | ||
+ | |||
+ | b) Der Fachschaftsrat ist der Fachschaftsvollversammlung verantwortlich; | ||
+ | |||
+ | c) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist zur Anwesenheit bei den regulären Sitzungen des Fachschaftsrates verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen an einer regulären Sitzung des Fachschaftsrates gehindert sein, so hat es dies sobald möglich mitzuteilen und zu begründen. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ==== 3.4 Wahlen, Amtszeit ==== | ||
+ | |||
+ | a) Die Amtszeit des FsR richtet sich nach §9 FsRO. | ||
+ | |||
+ | b) Sinkt die Zahl der Mitglieder im Fachschaftsrat unter sechs Personen, so ist zum nächstmöglichen Termin eine Fachschaftsvollversammlung zur Durchführung einer Neuwahl einzuberufen. | ||
+ | |||
+ | c) Mitglieder des Fachschaftsrates, | ||
+ | |||
+ | d) Auf jeder Fachschaftsvollversammlung kann auf Antrag eines Mitgliedes der Fachschaft Informatik eine Nachwahl stattfinden. | ||
+ | |||
+ | e) Das Ausscheiden von Mitgliedern geschieht gemäß §10 FsRO. | ||
+ | |||
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+ | ==== 3.5 Abwahl und Rücktritt ==== | ||
+ | |||
+ | a) Die Abwahl von Mitgliedern des Fachschaftsrates geschieht gemäß §12 FsRO durch die Fachschaftsvollversammlung. | ||
+ | |||
+ | b) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates kann jederzeit zurücktreten. Hierzu ist ein formloses und dokumentenechtes Schriftstück mit Unterschrift erforderlich. | ||
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+ | §11(2) FsRO findet Anwendung. | ||
+ | |||
+ | c) In beiden Fällen endet die Amtszeit unverzüglich. Die Einweisung anderer Mitglieder des Fachschaftsrates nach Artikel 3.4.c) ist weiterhin durchzuführen. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ==== 3.6 Struktur ==== | ||
+ | |||
+ | === 3.6.1 Vorsitz === | ||
+ | |||
+ | a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl der bisherigen Amtsinhaberin bzw. des bisherigen Amtsinhabers, | ||
+ | |||
+ | b) Der Vorsitz vertritt die Fachschaft und den Fachschaftsrat. Die Stellvertretung kann ihn vertreten. | ||
+ | |||
+ | c) Der Vorsitz erhält eine Sperrvollmacht über das Konto der Fachschaft Informatik. Er muss Zugriffe auf das Konto der Fachschaft durch die Kassenverwaltung gegenzeichnen. | ||
- | - Die FVV hat volles Entscheidungsrecht über alle Aufgaben und Tätigkeiten der FSI. | + | d) §11(1) FsRO ist anzuwenden. |
- | - Die FVV hat folgende besonderen Aufgaben, die von keinem anderen Organ der FSI wahrgenommen werden können: Die FVV | + | |
- | - beschließt und ändert die Fachschaftssatzung (Art. 26, 27), | + | |
- | - wählt den FSR und wählt Mitglieder des FSR ab (Art. 15, 16), | + | |
- | - entlastet die Finanzreferenten/ | + | |
- | - erteilt Weisungen an den FSR und an die GremienvertreterInnen, | + | |
- | - entscheidet in Zweifelsfällen über die Auslegung der Fachschaftssatzung. | + | |
- | ==== Artikel | + | === 3.6.2 Finanzen |
- | - Die FVV tagt in der Regel öffentlich. | + | a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl des bisherigen Amtsinhabenden, |
- | - Die FVV tagt mindestens einmal im Semester. | + | |
- | - Die FVV tagt nicht in der vorlesungsfreien Zeit. | + | |
+ | b) §21 FsRO findet Anwendung. | ||
- | ==== Artikel 7. Einberufung ==== | + | c) §20 FsRO findet Anwendung. |
- | - Die FVV wird vom FSR einberufen. | + | d) §11(1) FsRO ist anzuwenden. |
- | - Die FVV findet statt | + | |
- | - auf Beschluss des FSR, | + | |
- | - auf Verlangen der Mehrheit der Vertreter der FSI im Fakultätsrat (FakRat), | + | |
- | - auf Verlangen von mindestens 20 Mitgliedern der FSI, | + | |
- | - auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund oder | + | |
- | - auf Beschluss einer FVV.\\ In den Fällen b), c) und d) gilt: Die Einberufung der FVV muss beim FSR schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss die vorläufige Tagesordnung (TO) der FVV enthalten. Der FSR ist verpflichtet, | + | |
- | - Die Einberufung erfolgt stets unter Angabe einer vorläufigen TO, die den Punkt Verschiedenes und außer in den Fällen b bis e von (2) den Punkt Tätigkeitsbericht des FSR/der Gremienvertreter | + | |
- | - Die Einberufung | + | |
- | ==== Artikel 8. VersammlungsleiterIn, | + | === 3.6.3 Kassenverwaltung |
- | - Die FVV wählt | + | a) Der Fachschaftsrat |
- | - Die FVV kann einen der in den Fällen a) und b) von Art. 5 (2) enthaltenen Beschlüsse nur treffen, wenn ein entsprechender Punkt in der vorläufigen TO (Art. 7 (3)) enthalten war. | + | |
- | - Nicht aus der vorläufigen TO gestrichen werden können: TO-Punkte einer TO nach Art. 7 (2) in den Fällen b), c) und d) oder der Punkt „Verschiedenes“. | + | |
+ | b) Der Zahlungsverkehr wird gemäß §25 FsRO abgehandelt. | ||
- | ==== Artikel 9. Beschlussfähigkeit, | + | Die Paragraphen der Fachschaftsrahmenordnung des Abschnittes V. (§§17–30 FsRO) zur Haushalt |
- | - Die FVV ist nur beschlussfähig, | ||
- | - Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. | ||
- | - Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen; auf Antrag eines Mitgliedes können sie auch geheim durchgeführt werden. | ||
+ | === 3.6.4 Beauftragte === | ||
- | ==== Artikel 10. Studentische Arbeitsgruppen ==== | + | a) Der Fachschaftsrat ist berechtigt, Personen mit besonderen beratenden Aufgaben, zur Verwaltung interner Angelegenheiten oder zur Organisation von Veranstaltungen zu beauftragen. Diese Posten sind primär mit Mitgliedern des Fachschaftsrates zu besetzen. |
- | - Die FVV ist berechtigt, den FSR mit der finanziellen Unterstützung von studentischen Arbeitsgruppen (AGs) zu beauftragen. Dessen ungeachtet kann der FSR unabhängig davon AGs unterstützen. | + | b) Eine Beauftragung geschieht durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit und ist nur dann gültig, wenn der Beauftragte |
- | - Die von der FSI finanziell unterstützten AGs sind verpflichtet, | + | |
- | - Die FSI unterhält als permanente AG eine Fachschaftszeitung. Die Fachschaftszeitung heißt „The Busy Beaver“. Geleitet wird die Fachschaftszeitung durch eine Redaktion, die jeweils auf ein Jahr von der FVV gewählt wird. Prinzipiell | + | |
+ | c) An Personen, die bei der Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen beteiligt waren, darf eine den Finanzen der Fachschaft angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden. | ||
- | ==== Artikel 11. Protokoll ==== | ||
- | Von jeder Sitzung der FVV wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. Es enthält: | + | === 3.7 Sitzung des Fachschaftsrates ==== |
- | * den Zeitpunkt und Ort der Sitzung, | + | |
- | * den Namen des Versammlungsleiters/ | + | |
- | * die beschlossene TO, | + | |
- | * alle Beschlüsse (außer zu Geschäftsordnungsfragen), | + | |
- | * Wahlergebnisse mit den vollen Namen der Kandidaten/ | + | |
- | * Ergebnisse von Abwahlen. | + | |
- | Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und von den Protokollanten/ | + | |
+ | a) Der regelmäßige Turnus sowie der Ablauf der Sitzungen des Fachschaftsrates werden in seiner Geschäftsordnung festgelegt. | ||
- | ===== Teil C: Der Fachschaftsrat | + | b) Der Fachschaftsrat |
+ | c) Der regelmäßige Turnus der Sitzungen des Fachschaftsrates ist öffentlich bekannt zu geben und auszuhängen. | ||
- | ==== Artikel 12. Mitglieder ==== | ||
- | Mitglied im FSR ist, wer nach Art. 15 (2-4) von der FVV in den Fachschaftsrat gewählt worden ist. | + | ==== 3.8 Beschlüsse und Abstimmungen ==== |
+ | a) Die Beschlussfähigkeit des Fachschaftsrates richtet sich nach §7 FsRO. | ||
- | ==== Artikel 13. Aufgaben ==== | + | b) Die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit wird zu Beginn einer Sitzung und kann auch während einer Sitzung auf Antrag festgestellt werden. |
- | - Der FSR vertritt die Interessen der FSI; er führt die Geschäfte der FSI, sorgt für die Einhaltung der Bestimmungen der Fachschaftssatzung und die Durchführung der Beschlüsse | + | c) Stimmberechtigt über Beschlüsse sind ausschließlich Mitglieder |
- | - Der FSR hält Verbindung mit allen Gruppen, Institutionen und Personen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben wichtig | + | |
- | - Jedes Mitglied | + | |
+ | d) Über Beschlüsse wird in der Regel offen mit Handzeichen abgestimmt. Ausnahmen sind in der Geschäftsordnung festzulegen. | ||
- | ==== Artikel 14. Verantwortlichkeit ==== | + | e) Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr Stimmen dafür als dagegen sind. Außerdem gilt: |
- | - Jedes Fachschaftsrats-Mitglied ist zur Teilnahme an der FVV verpflichtet. | + | 1) Beschlüsse, |
- | - Der FSR ist der FVV verantwortlich; | + | |
+ | 2) Beschlüsse, | ||
- | ==== Artikel 15. Wahlen, Amtszeit ==== | + | f) Beschlüsse sind immer öffentlich zu fassen. |
- | - Der FSR wird jährlich von der ersten FVV im Sommersemester neu gewählt. Die Amtszeiten des alten FSR enden mit der konstituierenden Sitzung des neuen FSR. | ||
- | - Zum FSR-Mitglied kann jedes Mitglied der FSI gewählt werden. Jeder Kandidat/ | ||
- | - Vor der Wahl wird eine Befragung der Kandidaten und Kandidatinnen durch die FVV durchgeführt. | ||
- | - Über die Kandidaten und Kandidatinnen wird durch Blockwahl abgestimmt, es sei denn, mindestens eine stimmberechtigte Person möchte über jeden Kandidaten/ | ||
- | - Sinkt die Zahl der FSR-Mitglieder unter 5, so ist zum nächstmöglichen Termin eine FVV zur Durchführung einer Neuwahl einzuberufen. | ||
- | - FSR-Mitglieder, | ||
- | - Auf jeder FVV kann auf Antrag eines Fachschaftsmitgliedes eine Nachwahl stattfinden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, muss jedoch spätestens zwei Wochen vor dem FVV-Termin beim FSR eingehen. | ||
+ | ==== 3.9 Protokolle ==== | ||
- | ==== Artikel 16. Abwahl, Rücktritt ==== | + | a) Von jeder Sitzung des Fachschaftsrates ist ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen. |
- | - Die FVV kann mit Mehrheit der Anwesenden ein FSR-Mitglied oder den gesamten FSR abwählen. | + | b) Das Protokoll einer Sitzung muss mindestens folgende Informationen beinhalten: |
- | - Jedes FSR-Mitglied kann jederzeit zurücktreten. Hierzu ist ein formloses dokumentenechtes Schriftstück mit Unterschrift erforderlich. | + | |
- | - In beiden Fällen endet die Amtszeit unverzüglich. Art. 15 (6) ist auch in diesen Fällen gültig. | + | |
+ | 1) Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung, | ||
- | ==== Artikel 17. FachschaftssprecherIn ==== | + | 2) die Namen aller anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates und aller anwesenden Gäste, die von ihrem Rederecht während der Sitzung Gebrauch gemacht haben, |
- | - Der FSR wählt auf der konstituierenden Sitzung oder nach Rücktritt oder Abwahl aus seiner Mitte einen Fachschaftssprecher oder eine Fachschaftssprecherin und eine Stellvertretung. | + | 3) die Tagesordnung, |
- | - Die/der FachschaftssprecherIn vertritt | + | |
- | - Die FachschaftssprecherInnen erhalten jeweils eine Sperrvollmacht über das Konto der FSI. | + | |
+ | 4) getätigte Beschlüsse und ihre Abstimmungsergebnisse. | ||
- | ==== Artikel 18. FinanzreferentIn, | + | c) Näheres darf die Geschäftsordnung des Fachschaftsrates regeln. |
- | - Der FSR wählt auf der konstituierenden Sitzung oder nach Rücktritt oder Abwahl aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin und eine Stellvertretung. | ||
- | - Die FinanzreferentInnen verwalten die Finanzen der FSI. | ||
- | - Nach Ablauf eines Rechnungsjahres oder nach Ausscheiden aus dem FSR legt der Finanzreferent/ | ||
- | - Die FVV wählt jährlich mindestens 2 KassenprüferInnen, | ||
- | - Die KassenprüferInnen dürfen nicht Mitglieder des FSR, müssen aber nicht Mitglieder der FSI sein. | ||
+ | ==== 3.10 Geschäftsordnung ==== | ||
- | ==== Artikel 19. Fachschaftsrats-Sitzung ==== | + | a) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Geschäftsordnung zur Regelung der regulären Sitzungen. |
- | - Die FSR-Sitzung ist öffentlich. Der Termin ist öffentlich auszuhängen. | + | b) Die Geschäftsordnung hat der effizienten Durchführung |
- | - Von jeder FSR-Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen, | + | |
- | - Jedes FSR-Mitglied ist zur Anwesenheit bei der FSR-Sitzung verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen an einer FSR-Sitzung | + | |
- | - Abweichungen von regelmäßigen FSR-Sitzungsterminen sowie zusätzliche FSR-Sitzungstermine sind mindestens 60 Stunden vor dem neuen Termin allen FSR-Mitgliedern geeignet bekannt zu geben (z.B. über eine Mailingliste, | + | |
- | ==== Artikel | + | ===== Artikel |
- | - Der FSR ist immer beschlussfähig, | ||
- | - Der FSR kann mit 2/ | ||
- | - Für alle übrigen FSR-Beschlüsse ist eine einfache Mehrheit der Anwesenden erforderlich. | ||
+ | ==== 4.1 Definition ==== | ||
- | ===== Teil D: Gremienvertreter | + | Unter den Begriffen „Gremienvertreterin“ und „Gremienvertreter“ versteht diese Satzung alle Angehörigen der Fachschaft, die gewähltes Mitglied in einem Gremium oder Organ der Fakultät Informatik, der Technischen Universität Dortmund oder ihrer verfassten Studierendenschaft, |
- | ==== Artikel 21. Definition der Gremienvertreter | + | ==== 4.2 Berichtspflicht und Zusammenarbeit |
- | In dieser Satzung werden unter Gremienvertreter (GV) verstanden: | + | a) Auf der ersten Fachschaftsvollversammlung im Semester berichten |
+ | b) Die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter berichten dem Fachschaftsrat, | ||
- | ==== Artikel 22. Wahl ==== | + | c) Der Fachschaftsrat berichtet den studentischen Vertreterinnen und Vertretern im Fakultätsrat über seine Arbeit, sofern diese im Bezug zu der Arbeit der Fakultät und ihrer Gremien steht. |
- | Soweit nicht höher geltendes Recht dem entgegensteht, | + | d) Der Fachschaftsrat unterstützt Gremienvertreterinnen und -vertreter (ausgenommen solcher in Organen und Gremien |
+ | ===== Artikel 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen ===== | ||
- | ==== Artikel 23. Berichtspflicht | + | ==== 5.1 Salvatorische Klausel |
- | - Mindestens einmal pro Semester legen die GV eines Gremiums einen Arbeitsbericht und Vorschläge für die weitere Arbeit der FVV vor. | + | Sollte sich nach Inkrafttreten dieser Satzung eine einzelne Bestimmung als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. |
- | - Die GV sind zur Teilnahme an der FVV verpflichtet. | + | |
- | - Sofern ein Gremium öffentlich getagt hat, wird auf der FVV von den entsprechenden GV berichtet. | + | |
- | - Eine FVV kann jederzeit die GV eines Gremiums auffordern, zur nächsten FVV einen Bericht | + | |
- | - Die GV sind dazu aufgefordert, ihre Arbeit untereinander und mit dem FSR zu koordinieren. Dazu ist die Anwesenheit auf FSR-Sitzungen hilfreich. | + | |
- | ===== Teil E. Übergangs- | + | ==== 5.2 Permanenz von Wahlen |
+ | Wahlen und Beschlüsse, | ||
+ | vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen. | ||
- | ==== Artikel 24. Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ==== | ||
- | Wahlen und Beschlüsse, | + | ==== 5.3 Übergang der Amtszeit ==== |
+ | Der Fachschaftsrat, | ||
- | ==== Artikel 25. Erstmalige FSR-Wahl ==== | ||
- | Der FSR, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss. | + | ==== 5.4 Inkrafttreten ==== |
+ | Diese Satzung muss von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer Fachschaftsvollversammlung angenommen werden. Sie tritt am Tag nach Genehmigung durch das Studierendenparlament in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft. Die Genehmigung kann nur aus Rechtsgründen versagt werden. | ||
- | ==== Artikel 26. Inkrafttreten ==== | ||
- | Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie mit 2/ | + | ==== 5.5 Änderungen und Außerkrafttreten ==== |
+ | a) Bestimmungen dieser Satzung können von einer Fachschaftsvollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden geändert werden. | ||
- | ==== Artikel 27. Änderungen, Außerkrafttreten ==== | + | b) Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, wenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll. |
- | - Bestimmungen dieser Satzung können von der FVV mit 2/ | + | c) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine Fachschaftsvollversammlung |
- | - Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, | + | |
- | - Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine FVV nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt. | + | |
- | - Stellt ein Organ der FSI mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest, dass die Befolgung von Einzelvorschriften dieser Satzung einen Schaden für die FSI mit sich bringt, so kann von der betreffenden Einzelvorschrift abgewichen werden. Dieser Beschluss muss von der nächsten FVV bestätigt werden. Eine eventuelle Satzungsänderung sollte in Erwägung gezogen werden. | + |