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fsr:satzung [2014/02/13 13:15] – [Satzung] dinofsr:satzung [2024/02/14 22:41] – Link zur FsRO aktualisiert noelide
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 ====== Satzung ====== ====== Satzung ======
  
-Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Mai 2010 wurde eine neue Satzung verabschiedet:  +Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Dezember 2020 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Diese wurde am 03.02.2021 vom Studierendenparlament anerkannt und ist seitdem in Kraft.
-{{:fsr:satzung-2010-05-04.pdf|}} +
-===== Teil A: Die Fachschaft Informatik =====+
  
 +{{ :fsr:satzung2023_05_31.pdf | Satzung der Fachschaft Informatik}}
  
-==== Artikel 1. Mitglieder ====+Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen:
  
-Mitglieder der Fachschaft Informatik (FSI) sind die ordentlich immatrikulierten Studierenden der Technischen Universität Dortmund, die sich für die Mitgliedschaft in der FSI entschieden haben+{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/2023/02/Fachschaftsrahmenordnung.pdf|FsRO}}
  
 +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/2022/08/Satzung-der-Studierendenschaft-vom-13.06.2022-AM-20.2022.pdf |SdS}}
  
-==== Artikel 2Aufgaben ====+{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/wp-media/satzung-ordnungen/Aenderung-SdS_Homepage.pdf |Änderungsordnung der SdS}}
  
-  - Die Fachschaft Informatik nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr. 
-  - Die FSI 
-    * vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den Gremien der Universität, der Fakultät und der verfassten Studierendenschaft, 
-    * tritt ein für die Vermittlung kritischen Bewusstseins und der Erkenntnis gesellschaftlicher Relevanz von Forschung und Lehre und damit der politischen Verantwortung innerhalb von Universität und Gesellschaft, 
-    * setzt sich ein für die Verbesserung des Wissenschaftsbetriebs im Fachgebiet Informatik, insbesondere an der Fakultät für Informatik der Technischen Universität Dortmund. 
-  - Zur Unterstützung der Ziele nach (1) und (2) 
-    * gründet und fördert die FSI studentische Arbeitsgruppen (AGs), 
-    * arbeitet die FSI mit anderen Organisationen, insbesondere mit der Dortmunder und anderen Studierendenschaften, zusammen.  
  
 +===== Artikel 1  Die Fachschaft Informatik =====
  
-==== Artikel 3. Organe ==== 
  
-  - Die Organe der FSI sind: +==== 1.1. Mitglieder ====
-    *die Fachschafts-Vollversammlung (FVV), +
-    *der Fachschaftsrat (FSR). +
-  - Die Mitglieder der Organe nach (1) vertreten die Interessen der FSI (nach Art. 2) in den Gremien der Universität, der Fakultät und der verfassten Studierendenschaft.+
  
 +Die Mitgliedschaft in der Fachschaft Informatik richtet sich nach §2(2) FsRO.
  
-===== Teil B: Die Fachschafts-Vollversammlung ===== 
  
 +==== 1.2 Aufgaben ====
  
-==== Artikel 4. Mitglieder ====+a) Die Fachschaft Informatik nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr.
  
-  - Jedes Mitglied der FSI hat Sitz und Stimme in der FVV+b) Die Fachschaft Informatik . . . 
-  - Studierende des Lehramts, die Informatik als ein Fach gewählt habenjedoch nicht Mitglied der FSI sindsind ebenfalls automatisch stimmberechtigt+ 
-  Informatik-NebenfächlerInnen sind auf Antrag stimmberechtigt, sofern die FVV mit einfacher Mehrheit diesen Antrag positiv bescheidet.+. . . vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den Gremien und Organen der Universität, der Fakultät und der verfassten Studierendenschaft
 + 
 +. . . tritt ein für die Vermittlung kritischen Bewusstseins und der Erkenntnis gesellschaftlicher Relevanz von Forschung und Lehre und damit der politischen Verantwortung innerhalb von Universität und Gesellschaft. 
 + 
 +. . . setzt sich ein für die Verbesserung des Wissenschafts- und Lehrbetriebs im Fachgebiet Informatikinsbesondere an der Fakultät für Informatik der Technischen Universität Dortmund. 
 + 
 +. . . wirkt im Rahmen ihrer Aufgaben darauf hindass niemand aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Staatsangehörigkeit, Heimat oder Herkunft, Sprache und Kommunikationsform, sexueller Neigung, sexueller Identität, Behinderung oder chronischer Erkrankung, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen oder sozialer Situation benachteiligtwird
 + 
 +c) Zur Unterstützung der Ziele nach a) und b) . . . 
 + 
 +. . . gründet und fördert die Fachschaft Informatik studentische Arbeitsgruppen. 
 + 
 +. . . arbeitet die Fachschaft Informatik mit anderen Organisationen und Studierendenschaften zusammen. 
 + 
 + 
 +==== 1.3. Organe ==== 
 + 
 +a) Die Organe der Fachschaft Informatik sind die in §4 FsRO bestimmten. 
 + 
 +b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, gegenüber der Fakultät und gegenüber der verfassten Studierendenschaft. 
 + 
 + 
 +===== Artikel 2  Die Fachschaftsvollversammlung ===== 
 + 
 + 
 +==== 2.1. Mitglieder und Teilnehmer ==== 
 + 
 +Mitgliedschaft und Teilnahme an der Fachschaftsvollversammlung richten sich nach §14(4) FsRO sowie §43(2) SdS.
    
  
-==== Artikel 5. Aufgaben ====+==== 2.2 Aufgaben ==== 
 + 
 +a) §14(2) FsRO findet Anwendung. 
 + 
 +b) Die Fachschaftsvollversammlung hat folgende besondere Aufgaben, die von keinem anderen Organ der Fachschaft Informatik wahrgenommen werden können: 
 + 
 +1) Aufgaben nach §16(3) Satz 1 FsRO. 
 + 
 +2) Aufgaben nach §8(1–3,5) und §12 FsRO. 
 + 
 +3) Entlastung der Finanzreferentin bzw. des Finanzreferenten des Fachschaftsrates und ihrer bzw. seiner Vertretung. 
 + 
 +4) Erteilung von Weisungen an den Fachschaftsrat und an Gremienmitglieder. 
 + 
 +5) Auslegung der Fachschaftssatzug in Zweifelsfällen. 
 + 
 + 
 +==== 2.3 Turnus ==== 
 + 
 +a) Die Fachschaftsvollversammlung tagt mindestens einmal im Semester. 
 + 
 +b) Die Fachschaftsvollversammlung tagt nicht in der vorlesungsfreien Zeit und an keinem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. 
 + 
 +c) Die Fachschaftsvollversammlung tagt in der Regel öffentlich. 
 + 
 + 
 +==== 2.4 Einberufung ==== 
 + 
 +a) Die Fachschaftsvollversammlung findet statt: 
 + 
 +1) auf Beschluss des Fachschaftsrates, 
 + 
 +2) auf Verlangen der Mehrheit der stimmberechtigten studentischen Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaft Informatik im Fakultätsrat, 
 + 
 +3) auf Verlangen von mindestens zwanzig (20) Mitgliedern der Fachschaft Informatik oder mindestens 5% der Mitglieder der Fachschaft Informatik, 
 + 
 +4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund, 
 + 
 +5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung. 
 + 
 +In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, die Fachschaftsvollversammlung zu einem Termin innerhalb von zwei (2) Vorlesungswochen nach Antragsstellung einzuberufen. 
 + 
 +b) Die Einberufung erfolgt stets unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung. 
 + 
 +c) Die Einberufung, mit Angabe der vorläufigen Tagesordnung, ist mindestens eine Woche vor dem Termin der Fachschaftsvollversammlung öffentlich auszuhängen und über üblicherweise verwendete Kommunikationswege bekannt zu geben. Zu diesen gehören insbesondere die Mailinglisten der Fachschaft. Weitere Möglichkeiten liegen im Ermessen des Fachschaftsrates. 
 + 
 + 
 +==== 2.5 Versammlungsleitung, Protokoll und Ablauf ==== 
 + 
 +a) Die Versammlungsleitung wird gemäß §14(3) FsRO bestimmt. 
 + 
 +b) Im Anschluss werden insgesamt mindestens zwei Protokollantinnen bzw. Protokollanten in offener Abstimmung bestimmt. 
 + 
 +c) Daraufhin wird die endgültige Tagesordnung beschlossen. 
 + 
 +d) Von jeder Tagung der Fachschaftsvollversammlung wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. Es enthält mindestens: 
 + 
 +1) den Zeitpunkt und Ort der Sitzung, 
 + 
 +2) die Namen der Versammlungsleitung sowie der Protokollantinnen und Protokollanten, 
 + 
 +3) die endgültige, beschlossene Tagesordnung, 
 + 
 +4) alle Beschlüsse und deren Abstimmungsergebnis, 
 + 
 +5) die Wahlergebnisse mit den vollen Namen der Kandidatinnen und Kandidaten und dem Vermerk, ob die Wahl angenommen wurde, 
 + 
 +6) die Ergebnisse von Abwahlen. 
 + 
 +e) Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und von den Protokollantinnen und Protokollanten unterzeichnet. 
 + 
 + 
 +==== 2.6 Tagesordnung ==== 
 + 
 +a) Die vorläufige Tagesordnung einer Fachschaftsvollversammlung beginnt mit der Bestimmung der Versammlungsleitung, der Protokollantinnen und Protokollanten und dem Beschluss der endgültigen Tagesordnung. Sie hat den Punkt „Sonstiges“ zu enthalten. 
 + 
 +b) Außer in den Fällen 2.4.a)2) bis 2.4.a)5) hat die vorläufige Tagesordnung der ersten Fachschaftsvollversammlung im Semester den Punkt „Tätigkeitsbericht des Fachschaftsrates“ und „Tätigkeitsbericht der Gremienvertreter“ zu enthalten. 
 + 
 +c) Eine Vollversammlung, die auf Antrag nach 2.4.a)2) bis 2.4.a)5) einberufen wurde, hat die im Antrag enthaltenen Tagesordnungspunkte zu enthalten. 
 + 
 +d) Die Fachschaftsvollversammlung kann eine Satzungsänderung nur durchführen, wenn diese in der vorläufigen Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung fristgerecht angekündigt wurde. 
 + 
 +e) Aus der vorläufigen Tagesordnung dürfen Tagesordnungspunkte, die in den Anträgen nach 2.4.a)2) bis 2.4.a)5) enthalten waren, nicht gestrichen werden. 
 + 
 +f) Die endgültige Tagesordnung hat zudem immer den Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ zu enthalten. 
 + 
 + 
 +==== 2.7 Wahlen und Abstimmungen ==== 
 + 
 +a) Die Fachschaftsvollversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens vierzig (40) oder 5% der Mitglieder der Fachschaft Informatik anwesend sind. 
 + 
 +b) Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Fachschaftsvollversammlung festgestellt und gilt solange als gegeben, bis die Beschlussunfähigkeit formal festgestellt wird. 
 + 
 +c) §43(4–5) SdS finden Anwendung. 
 + 
 +d) Stellt die Versammlungsleitung bei einer offenen Abstimmung eine eindeutige Mehrheit fest, werden nur auf Antrag eines anwesenden Mitgliedes die Stimmen einzeln ausgezählt. Gibt es keinen solchen Antrag, so wird im Protokoll „Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.“ bzw. „Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.“ vermerkt. 
 + 
 +e) Bei Wahlen finden §43(4–6) und §44 der SdS Anwendung. Insbesondere auf Widersprüche 
 +nach §44(1) Satz 3 erster Halbsatz ist Rücksicht zu nehmen. 
 + 
 +f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. 
 + 
 +g) Wahlen können auf Beschluss des Fachschaftsrats online durchgeführt werden. Näheres regelt der Beschluss. Die FVV bestätigt diesen unmittelbar vor den Wahlen in offener Abstimmung. 
 + 
 + 
 +=== 2.7.1 Wahl des Fachschaftsrates === 
 + 
 +a) Zum Mitglied im Fachschaftsrat kann jedes Mitglied der Fachschaft Informatik gewählt werden. Jede und jeder Kandidierende muss während der Fachschaftsvollversammlung anwesend sein. Abweichend können Mitglieder der Fachschaft vor der Vollversammlung dem Vorsitz der Fachschaft die Kandidatur schriftlich mitteilen, wenn sie einen wichtigen Grund zur Abwesenheit haben. Durch die Verlesung dieser Mitteilung kandidieren die betroffenen Personen auch in Abwesenheit. 
 + 
 +b) Die Wahl besteht aus einem einzelnen Wahlgang. Der zu verwendende Wahlmodus ist eine Zustimmungswahl, das heißt jede Wählerin und jeder Wähler kann für jede Kandidatin und jeden Kandidaten die Optionen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ wählen. Kandidierende sind mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. 
 + 
 +c) Abweichend vom Regelfall kann die Fachschaftsvollversammlung mit einfacher Mehrheit be- 
 +schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen: 
 + 
 +  * Vorsitz und Stellvertretung 
 + 
 +  * Finanzreferentin bzw. Finanzreferent sowie ihre bzw. seine Stellvertretung 
 + 
 +Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend. 
 + 
 +d) §44(2) Unterpunkt 3 SdS findet Anwendung. 
 + 
 + 
 +=== 2.7.2 Bestimmung der Kassenprüfer === 
 + 
 +a) Kassenprüfer werden gemäß §28(1) FsRO gewählt. 
 + 
 +b) Ungeachtet dessen darf jede Person auf Antrag an den Fachschaftsrat dessen Kasse prüfen. 
 + 
 + 
 +==== 2.8 Studentische Arbeitsgruppen ==== 
 + 
 +a) Die Gründung und Finanzierung von Arbeitsgruppen richtet sich nach §15 FsRO. 
 + 
 +b) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) werden in diesem Sinne als studentische Arbeitsgruppe angesehen. 
 + 
 +c) Die Fachschaft fördert zudem grundsätzlich eine studentische Arbeitsgruppe in einem der Haushaltslage der Fachschaft angemessenem Rahmen, die sich zur Aufgabe macht, eine Fachschaftszeitung zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn eine zugehörige Redaktion existiert. Die Zeitung trägt seit jeher den Namen „The Busy Beaver“. Jedes Mitglied der Fachschaft Informatik hat prinzipiell das Recht in dieser Zeitung zu publizieren, die letztendliche Entscheidung über das Für und Wider bzw. die Form der Publikation obliegt jedoch der Redaktion. Die Redaktion ist in ihren Entscheidungen ausschließlich der Fachschaftsvollversammlung gegenüber verantwortlich. 
 + 
 + 
 +==== 2.9 Geschäftsordnung ==== 
 + 
 +Diese Satzung regelt den regulären Ablauf einer Fachschaftsvollversammlung gemäß §14(7) FsRO 
 +und ist damit auch als Geschäftsordnung für diese zu verstehen. 
 + 
 + 
 +===== Artikel 3  Der Fachschaftsrat ===== 
 + 
 + 
 +==== 3.1 Mitglieder ==== 
 + 
 +Die Zusammensetzung des Fachschaftsrates richtet sich nach §6 FsRO. 
 + 
 + 
 +==== 3.2 Aufgaben ==== 
 + 
 +a) Der FsR nimmt seine Aufgaben gemäß §5 FsRO wahr. 
 + 
 +b) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden abzuhalten, um die Mitglieder der Fachschaft Informatik in allen Fragen zu beraten. 
 + 
 +Während der Vorlesungszeit ist dies mindestens eine eineinhalbstündige Sprechstunde pro Woche. 
 + 
 +Während der vorlesungsfreien Zeit bestimmt der Fachschaftsrat regelmäßige Sprechstunden, von denen jedes Mitglied des Fachschaftsrates mindestens eine zu belegen hat. 
 + 
 +Die Termine der Sprechstunden sind öffentlich auszuhängen und auf den Webseiten der Fachschaft bekannt zu geben. 
 + 
 + 
 +==== 3.3 Verantwortlichkeit ==== 
 + 
 +a) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist zur Teilnahme an einer Fachschaftsvollversammlung verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen auf der Versammlung gehindert sein, so hat es dies sobald möglich mitzuteilen und zu begründen. 
 + 
 +b) Der Fachschaftsrat ist der Fachschaftsvollversammlung verantwortlich; er ist an Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung und die Bestimmungen der Fachschaftssatzung gebunden. 
 + 
 +c) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist zur Anwesenheit bei den regulären Sitzungen des Fachschaftsrates verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen an einer regulären Sitzung des Fachschaftsrates gehindert sein, so hat es dies sobald möglich mitzuteilen und zu begründen. 
 + 
 + 
 +==== 3.4 Wahlen, Amtszeit ==== 
 + 
 +a) Die Amtszeit des FsR richtet sich nach §9 FsRO. 
 + 
 +b) Sinkt die Zahl der Mitglieder im Fachschaftsrat unter sechs Personen, so ist zum nächstmöglichen Termin eine Fachschaftsvollversammlung zur Durchführung einer Neuwahl einzuberufen. 
 + 
 +c) Mitglieder des Fachschaftsrates, deren Amtszeit endet, sind angewiesen, neue Mitglieder des Fachschaftsrates in ihre Geschäfte einzuführen. 
 + 
 +d) Auf jeder Fachschaftsvollversammlung kann auf Antrag eines Mitgliedes der Fachschaft Informatik eine Nachwahl stattfinden. 
 + 
 +e) Das Ausscheiden von Mitgliedern geschieht gemäß §10 FsRO. 
 + 
 + 
 +==== 3.5 Abwahl und Rücktritt ==== 
 + 
 +a) Die Abwahl von Mitgliedern des Fachschaftsrates geschieht gemäß §12 FsRO durch die Fachschaftsvollversammlung. 
 + 
 +b) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates kann jederzeit zurücktreten. Hierzu ist ein formloses und dokumentenechtes Schriftstück mit Unterschrift erforderlich. 
 + 
 +§11(2) FsRO findet Anwendung. 
 + 
 +c) In beiden Fällen endet die Amtszeit unverzüglich. Die Einweisung anderer Mitglieder des Fachschaftsrates nach Artikel 3.4.c) ist weiterhin durchzuführen. 
 + 
 + 
 +==== 3.6 Struktur ==== 
 + 
 +=== 3.6.1 Vorsitz === 
 + 
 +a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl der bisherigen Amtsinhaberin bzw. des bisherigen Amtsinhabers, aus seiner Mitte einen Vorsitz und eine Stellvertretung. §44 SdS findet Anwendung. 
 + 
 +b) Der Vorsitz vertritt die Fachschaft und den Fachschaftsrat. Die Stellvertretung kann ihn vertreten. 
 + 
 +c) Der Vorsitz erhält eine Sperrvollmacht über das Konto der Fachschaft Informatik. Er muss Zugriffe auf das Konto der Fachschaft durch die Kassenverwaltung gegenzeichnen.
  
-  - Die FVV hat volles Entscheidungsrecht über alle Aufgaben und Tätigkeiten der FSI. +d§11(1FsRO ist anzuwenden.
-  - Die FVV hat folgende besonderen Aufgaben, die von keinem anderen Organ der FSI wahrgenommen werden können: Die FVV +
-    - beschließt und ändert die Fachschaftssatzung (Art. 26, 27), +
-    - wählt den FSR und wählt Mitglieder des FSR ab (Art. 15, 16)+
-    - entlastet die Finanzreferenten/FinanzreferentInnen der FSI (Art. 18)+
-    - erteilt Weisungen an den FSR und an die GremienvertreterInnen, +
-    - entscheidet in Zweifelsfällen über die Auslegung der Fachschaftssatzung.+
  
  
-==== Artikel 6. Öffentlichkeit, Mindestanzahl der Sitzungen ====+=== 3.6.2 Finanzen ===
  
-  - Die FVV tagt in der Regel öffentlich. +a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl des bisherigen Amtsinhabenden, aus seiner Mitte eine Finanzreferentin oder einen Finanzreferenten und eine Stellvertretung§44 der Satzung der Studierendenschaft findet Anwendung.
-  - Die FVV tagt mindestens einmal im Semester. +
-  - Die FVV tagt nicht in der vorlesungsfreien Zeit.+
  
 +b) §21 FsRO findet Anwendung.
  
-==== Artikel 7Einberufung ====+c) §20 FsRO findet Anwendung.
  
-  - Die FVV wird vom FSR einberufen. +d) §11(1FsRO ist anzuwenden.
-  - Die FVV findet statt +
-    - auf Beschluss des FSR, +
-    - auf Verlangen der Mehrheit der Vertreter der FSI im Fakultätsrat (FakRat), +
-    - auf Verlangen von mindestens 20 Mitgliedern der FSI, +
-    - auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund oder +
-    - auf Beschluss einer FVV.\\ In den Fällen b), c) und d) gilt: Die Einberufung der FVV muss beim FSR schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss die vorläufige Tagesordnung (TO) der FVV enthalten. Der FSR ist verpflichtet, die FVV zu einem Termin innerhalb von 17 Vorlesungstagen nach der Antragstellung einzuberufen. +
-  - Die Einberufung erfolgt stets unter Angabe einer vorläufigen TO, die den Punkt Verschiedenes und außer in den Fällen b bis e von (2) den Punkt Tätigkeitsbericht des FSR/der Gremienvertreter (GVenthalten muss. +
-  - Die Einberufung ist mindestens eine Woche lang vor dem Termin der FVV öffentlich auszuhängen.+
  
  
-==== Artikel 8VersammlungsleiterIn, Tagesordnung ====+=== 3.6.3 Kassenverwaltung ===
  
-  - Die FVV wählt zu Beginn jeder Sitzung einen Versammlungsleiter/eine Versammlungsleiterin und bestimmt 2 Protokollanten/ProtokollantInnen. Danach wird die Beschlussfähigkeit nach Art. 9 (1) festgestellt und die endgültige TO beschlossen. +a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl des bisherigen Amtsinhabers, aus seiner Mitte mindestens eine Kassenverwalterin bzweinen Kassenverwalter.
-  - Die FVV kann einen der in den Fällen a) und b) von Art. 5 (2) enthaltenen Beschlüsse nur treffenwenn ein entsprechender Punkt in der vorläufigen TO (Art. 7 (3)) enthalten war. +
-  - Nicht aus der vorläufigen TO gestrichen werden können: TO-Punkte einer TO nach Art7 (2) in den Fällen b), c) und d) oder der Punkt „Verschiedenes“.+
  
 +b) Der Zahlungsverkehr wird gemäß §25 FsRO abgehandelt.
  
-==== Artikel 9Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Wahlen ====+Die Paragraphen der Fachschaftsrahmenordnung des Abschnittes V(§§17–30 FsRO) zur Haushalt und Wirschaftsführung finden Anwendung.
  
-  - Die FVV ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 40 Mitglieder der FSI anwesend sind. 
-  - Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. 
-  - Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen; auf Antrag eines Mitgliedes können sie auch geheim durchgeführt werden. 
  
 +=== 3.6.4 Beauftragte ===
  
-==== Artikel 10Studentische Arbeitsgruppen ====+a) Der Fachschaftsrat ist berechtigt, Personen mit besonderen beratenden Aufgaben, zur Verwaltung interner Angelegenheiten oder zur Organisation von Veranstaltungen zu beauftragen. Diese Posten sind primär mit Mitgliedern des Fachschaftsrates zu besetzen.
  
-  - Die FVV ist berechtigtden FSR mit der finanziellen Unterstützung von studentischen Arbeitsgruppen (AGs) zu beauftragen. Dessen ungeachtet kann der FSR unabhängig davon AGs unterstützen. +b) Eine Beauftragung geschieht durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit und ist nur dann gültigwenn der Beauftragte die Aufgabe angenommen hat.
-  - Die von der FSI finanziell unterstützten AGs sind verpflichtet, mindestens einmal im Semester in einer FVV oder in schriftlichen Infos über ihre Arbeit zu berichten (die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Konferenz der Informatik-Fachschaften (KIF) werden als AG in diesem Sinne verstanden). +
-  - Die FSI unterhält als permanente AG eine Fachschaftszeitung. Die Fachschaftszeitung heißt „The Busy Beaver“. Geleitet wird die Fachschaftszeitung durch eine Redaktion, die jeweils auf ein Jahr von der FVV gewählt wird. Prinzipiell hat jedes Gremium und jede AG der FSI das Recht, im Busy Beaver zu publizieren; die letztendliche Entscheidung über das Für und Wider bzw. die Form der Publikation bleibt jedoch der Redaktion vorbehalten. Die Redaktion ist in ihren Entscheidungen allein der FVV verantwortlich. Der Busy Beaver soll mindestens einmal pro Semester erscheinen; der mögliche Umfang richtet sich nach der Haushaltslage der FSI.+
  
 +c) An Personen, die bei der Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen beteiligt waren, darf eine den Finanzen der Fachschaft angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
  
-==== Artikel 11. Protokoll ==== 
  
-Von jeder Sitzung der FVV wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlichtEs enthält:  +=== 3.Sitzung des Fachschaftsrates ====
-  * den Zeitpunkt und Ort der Sitzung+
-  * den Namen des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin und der Protokollanten/ProtokollantInnen, +
-  * die beschlossene TO, +
-  * alle Beschlüsse (außer zu Geschäftsordnungsfragen), +
-  * Wahlergebnisse mit den vollen Namen der Kandidaten/Kandidatinnen und dem Vermerk, ob die Wahl angenommen wurde, +
-  * Ergebnisse von Abwahlen. +
-Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und von den Protokollanten/ProtokollantInnen unterzeichnet.+
  
 +a) Der regelmäßige Turnus sowie der Ablauf der Sitzungen des Fachschaftsrates werden in seiner Geschäftsordnung festgelegt.
  
-===== Teil C: Der Fachschaftsrat =====+b) Der Fachschaftsrat tagt in der Regel öffentlich.
  
 +c) Der regelmäßige Turnus der Sitzungen des Fachschaftsrates ist öffentlich bekannt zu geben und auszuhängen.
  
-==== Artikel 12. Mitglieder ==== 
  
-Mitglied im FSR ist, wer nach Art. 15 (2-4) von der FVV in den Fachschaftsrat gewählt worden ist.+==== 3.8 Beschlüsse und Abstimmungen ====
  
 +a) Die Beschlussfähigkeit des Fachschaftsrates richtet sich nach §7 FsRO.
  
-==== Artikel 13Aufgaben ====+b) Die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit wird zu Beginn einer Sitzung und kann auch während einer Sitzung auf Antrag festgestellt werden.
  
-  - Der FSR vertritt die Interessen der FSI; er führt die Geschäfte der FSI, sorgt für die Einhaltung der Bestimmungen der Fachschaftssatzung und die Durchführung der Beschlüsse der FVV.  +c) Stimmberechtigt über Beschlüsse sind ausschließlich Mitglieder des Fachschaftsrates.
-  - Der FSR hält Verbindung mit allen Gruppen, Institutionen und Personen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben wichtig sind+
-  - Jedes Mitglied des FSR ist verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden abzuhalten, um die Mitglieder der FSI in allen Fragen zu beraten. Während der Vorlesungszeit ist dies mindestens eine eineinhalbstündige Sprechstunde pro Woche. Für jede vorlesungsfreie Zeit beschließt der FSR regelmäßige Sprechstunden, von denen jedes FSR-Mitglied mindestens eine zu besetzen hat. Die Sprechstundentermine sind öffentlich auszuhängen und auf der Fachschaftswebseite bekannt zu geben.+
  
 +d) Über Beschlüsse wird in der Regel offen mit Handzeichen abgestimmt. Ausnahmen sind in der Geschäftsordnung festzulegen.
  
-==== Artikel 14Verantwortlichkeit ====+e) Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr Stimmen dafür als dagegen sindAußerdem gilt:
  
-  - Jedes Fachschaftsrats-Mitglied ist zur Teilnahme an der FVV verpflichtet. +1) Beschlüsse, die Personen beauftragen, benötigen neben der Mehrheit über den Beschluss auch die Annahme der Aufgabe durch die beauftragte Person.
-  - Der FSR ist der FVV verantwortlich; er ist an die Beschlüsse der FVV und die Bestimmungen der Fachschaftssatzung gebunden.+
  
 +2) Beschlüsse, die über gebundene oder ungebundene Finanzmittel der Fachschaft entscheiden, benötigen mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates zur Annahme.
  
-==== Artikel 15Wahlen, Amtszeit ====+f) Beschlüsse sind immer öffentlich zu fassen.
  
-  - Der FSR wird jährlich von der ersten FVV im Sommersemester neu gewählt. Die Amtszeiten des alten FSR enden mit der konstituierenden Sitzung des neuen FSR. 
-  - Zum FSR-Mitglied kann jedes Mitglied der FSI gewählt werden. Jeder Kandidat/jede Kandidatin muss auf der Wahl-FVV anwesend sein. 
-  - Vor der Wahl wird eine Befragung der Kandidaten und Kandidatinnen durch die FVV durchgeführt. 
-  - Über die Kandidaten und Kandidatinnen wird durch Blockwahl abgestimmt, es sei denn, mindestens eine stimmberechtigte Person möchte über jeden Kandidaten/jede Kandidatin einzeln abstimmen. 
-  - Sinkt die Zahl der FSR-Mitglieder unter 5, so ist zum nächstmöglichen Termin eine FVV zur Durchführung einer Neuwahl einzuberufen. 
-  - FSR-Mitglieder, deren Amtszeit endet, sind verpflichtet, neue Mitglieder des FSR in ihre Geschäfte einzuführen. 
-  - Auf jeder FVV kann auf Antrag eines Fachschaftsmitgliedes eine Nachwahl stattfinden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, muss jedoch spätestens zwei Wochen vor dem FVV-Termin beim FSR eingehen. 
  
 +==== 3.9 Protokolle ====
  
-==== Artikel 16Abwahl, Rücktritt ====+a) Von jeder Sitzung des Fachschaftsrates ist ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen.
  
-  - Die FVV kann mit Mehrheit der Anwesenden ein FSR-Mitglied oder den gesamten FSR abwählen. +bDas Protokoll einer Sitzung muss mindestens folgende Informationen beinhalten:
-  - Jedes FSR-Mitglied kann jederzeit zurücktreten. Hierzu ist ein formloses dokumentenechtes Schriftstück mit Unterschrift erforderlich. +
-  - In beiden Fällen endet die Amtszeit unverzüglich. Art. 15 (6ist auch in diesen Fällen gültig.+
  
 +1) Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung,
  
-==== Artikel 17. FachschaftssprecherIn ====+2) die Namen aller anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates und aller anwesenden Gäste, die von ihrem Rederecht während der Sitzung Gebrauch gemacht haben,
  
-  - Der FSR wählt auf der konstituierenden Sitzung oder nach Rücktritt oder Abwahl aus seiner Mitte einen Fachschaftssprecher oder eine Fachschaftssprecherin und eine Stellvertretung. +3) die Tagesordnung,
-  - Die/der FachschaftssprecherIn vertritt die Fachschaft und den FSR. Die/der StellvertreterIn kann sie/ihn vertreten. +
-  - Die FachschaftssprecherInnen erhalten jeweils eine Sperrvollmacht über das Konto der FSI.+
  
 +4) getätigte Beschlüsse und ihre Abstimmungsergebnisse.
  
-==== Artikel 18FinanzreferentIn, KassenprüferInnen ====+c) Näheres darf die Geschäftsordnung des Fachschaftsrates regeln.
  
-  - Der FSR wählt auf der konstituierenden Sitzung oder nach Rücktritt oder Abwahl aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin und eine Stellvertretung. 
-  - Die FinanzreferentInnen verwalten die Finanzen der FSI. 
-  - Nach Ablauf eines Rechnungsjahres oder nach Ausscheiden aus dem FSR legt der Finanzreferent/die Finanzreferentin der FVV den Finanzbericht zur Entlastung vor. 
-  - Die FVV wählt jährlich mindestens 2 KassenprüferInnen, die die Arbeit der FinanzreferentInnen prüfen und vor ihrer Entlastung auf der FVV über diese berichten. 
-  - Die KassenprüferInnen dürfen nicht Mitglieder des FSR, müssen aber nicht Mitglieder der FSI sein. 
  
 +==== 3.10 Geschäftsordnung ====
  
-==== Artikel 19Fachschaftsrats-Sitzung ====+a) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Geschäftsordnung zur Regelung der regulären Sitzungen.
  
-  - Die FSR-Sitzung ist öffentlich. Der Termin ist öffentlich auszuhängen. +b) Die Geschäftsordnung hat der effizienten Durchführung einer Sitzung des Fachschaftsrates beizutragen und darf sich nicht mit den Inhalten dieser Satzung widersprechen.
-  - Von jeder FSR-Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen, in dem Zeit, TO, anwesende Mitglieder des Fachschaftsrats und mindestens die Beschlüsse zu vermerken sind. Das Protokoll ist vom Protokollanten/von der Protokollantin zu unterschreiben. +
-  - Jedes FSR-Mitglied ist zur Anwesenheit bei der FSR-Sitzung verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen an einer FSR-Sitzung gehindert sein, so hat er/sie das nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen. +
-  - Abweichungen von regelmäßigen FSR-Sitzungsterminen sowie zusätzliche FSR-Sitzungstermine sind mindestens 60 Stunden vor dem neuen Termin allen FSR-Mitgliedern geeignet bekannt zu geben (z.B. über eine Mailingliste, die von allen Mitgliedern des FSR abonniert ist) und können ohne Beschluss des Fachschaftsrates nur vom Fachschaftssprecher oder seinem Stellvertreter festgelegt und einberufen werden.+
  
  
-==== Artikel 20. Beschlussfähigkeit ====+===== Artikel 4  Gremienvertreter =====
  
-  - Der FSR ist immer beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder bei einer FSR-Sitzung anwesend sind. Ungeachtet dessen kann der FSR nicht beschlussfähig sein, wenn weniger als drei seiner Mitglieder bei einer FSR-Sitzung anwesend sind. 
-  - Der FSR kann mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden über Finanzfragen beschließen. 
-  - Für alle übrigen FSR-Beschlüsse ist eine einfache Mehrheit der Anwesenden erforderlich. 
  
 +==== 4.1 Definition ====
  
-===== Teil D: Gremienvertreter =====+Unter den Begriffen „Gremienvertreterin“ und „Gremienvertreter“ versteht diese Satzung alle Angehörigen der Fachschaft, die gewähltes Mitglied in einem Gremium oder Organ der Fakultät Informatik, der Technischen Universität Dortmund oder ihrer verfassten Studierendenschaft, ausgenommen dem Fachschaftsrat Informatik, sind.
  
  
-==== Artikel 21Definition der Gremienvertreter ====+==== 4.2 Berichtspflicht und Zusammenarbeit ====
  
-In dieser Satzung werden unter Gremienvertreter (GVverstanden: die Vertreter der FSI in den Gremien der Fakultät für Informatik, der Universität und der verfassten Studierendenschaft (ausgenommen FSR), sowie deren Stellvertretungen.+aAuf der ersten Fachschaftsvollversammlung im Semester berichten die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter über ihre Arbeit in den Gremien, sofern diese die Interessen der Fachschaft berührt und ihre Pflicht zur Verschwiegenheit dem nicht entgegensteht.
  
 +b) Die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter berichten dem Fachschaftsrat, mit dem Ziel der Zusammenarbeit, über ihre Arbeit in den Gremien, sofern diese die Interessen der Fachschaft berührt und ihre Pflicht zur Verschwiegenheit dem nicht entgegensteht.
  
-==== Artikel 22Wahl ====+c) Der Fachschaftsrat berichtet den studentischen Vertreterinnen und Vertretern im Fakultätsrat über seine Arbeit, sofern diese im Bezug zu der Arbeit der Fakultät und ihrer Gremien steht.
  
-Soweit nicht höher geltendes Recht dem entgegensteht, wird bei der Wahl der GV wie folgt verfahren: Wird die Stelle eines/einer GV freiso wird sie vom FSR öffentlich ausgeschriebenDer FSR schlägt den studentischen FakRat-Mitgliedern die Kandidaten/Kandidatinnen vor, sofern die Wahl durch den FakRat erfolgt.+d) Der Fachschaftsrat unterstützt Gremienvertreterinnen und -vertreter (ausgenommen solcher in Organen und Gremien der verfassten Studierendenschaft auf Ebene der Hochschule) im Rahmen seiner Möglichkeiten in ihrer Arbeitindem er Arbeitsplätze, Büromaterialien und technische Unterstützung bereit stelltAuf Anfrage hilft er bei der Suche nach Kandidatinnen bzw. Kandidaten für unbesetzte Positionen in Gremien und Organen.
  
 +===== Artikel 5  Übergangs- und Schlussbestimmungen =====
  
-==== Artikel 23Berichtspflicht ====+==== 5.1 Salvatorische Klausel ====
  
-  - Mindestens einmal pro Semester legen die GV eines Gremiums einen Arbeitsbericht und Vorschläge für die weitere Arbeit der FVV vor. +Sollte sich nach Inkrafttreten dieser Satzung eine einzelne Bestimmung als unwirksam oder undurchführbar herausstellenbleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
-  - Die GV sind zur Teilnahme an der FVV verpflichtet. +
-  - Sofern ein Gremium öffentlich getagt hat, wird auf der FVV von den entsprechenden GV berichtet. +
-  - Eine FVV kann jederzeit die GV eines Gremiums auffordern, zur nächsten FVV einen Bericht nach (1) vorzulegen. +
-  - Die GV sind dazu aufgefordertihre Arbeit untereinander und mit dem FSR zu koordinieren. Dazu ist die Anwesenheit auf FSR-Sitzungen hilfreich.+
  
  
-===== Teil EÜbergangs- und Schlussbestimmungen =====+==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ====
  
 +Wahlen und Beschlüsse, die von Organen der Fachschaft Informatik vor Inkrafttreten dieser Satzung
 +vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen.
  
-==== Artikel 24. Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ==== 
  
-Wahlen und Beschlüsse, die von Organen der FSI vor Inkrafttreten dieser Satzung vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen+==== 5.3 Übergang der Amtszeit ====
  
 +Der Fachschaftsrat, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss.
  
-==== Artikel 25. Erstmalige FSR-Wahl ==== 
  
-Der FSR, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss.+==== 5.4 Inkrafttreten ====
  
 +Diese Satzung muss von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer Fachschaftsvollversammlung angenommen werden. Sie tritt am Tag nach Genehmigung durch das Studierendenparlament in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft. Die Genehmigung kann nur aus Rechtsgründen versagt werden.
  
-==== Artikel 26. Inkrafttreten ==== 
  
-Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden in einer FVV angenommen wurde, die den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft+==== 5.5 Änderungen und Außerkrafttreten ====
  
 +a) Bestimmungen dieser Satzung können von einer Fachschaftsvollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden geändert werden.
  
-==== Artikel 27. ÄnderungenAußerkrafttreten ====+b) Die gleiche Mehrheit ist erforderlichwenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll.
  
-  - Bestimmungen dieser Satzung können von der FVV mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden geändert werden. +c) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine Fachschaftsvollversammlung nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt.
-  - Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, wenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll. +
-  - Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine FVV nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt+
-  - Stellt ein Organ der FSI mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest, dass die Befolgung von Einzelvorschriften dieser Satzung einen Schaden für die FSI mit sich bringt, so kann von der betreffenden Einzelvorschrift abgewichen werden. Dieser Beschluss muss von der nächsten FVV bestätigt werden. Eine eventuelle Satzungsänderung sollte in Erwägung gezogen werden.+
  • fsr/satzung.txt
  • Zuletzt geändert: 2024/04/17 17:19
  • von cegr