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fsr:satzung [2017/09/11 15:44] hendrik.reichenbergfsr:satzung [2023/11/13 15:53] – Satzung geändert nikan
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-WIP! - bin gerade Essen. Wird bis zum Abend vervollständigt. 
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 ====== Satzung ====== ====== Satzung ======
  
-Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Juni 2017 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Diese wurde Ende August 2017 im StuPa bestätigt:  +Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Dezember 2020 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Diese wurde am 03.02.2021 vom Studierendenparlament anerkannt und ist seitdem in Kraft. 
-{{fsr:satzung_2017-06-20.pdf|Satzung der Fachschaft Informatik}}+ 
 +{{ :fsr:satzung2023_05_31.pdf | Satzung der Fachschaft Informatik}} 
 + 
 +Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: 
 + 
 +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/2022/11/Fachschaftsrahmenordnung-FsRO-AM-27_2022.pdf|FsRO}} 
 + 
 +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/2022/08/Satzung-der-Studierendenschaft-vom-13.06.2022-AM-20.2022.pdf |SdS}}
  
-Yum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/wp-media/satzung-ordnungen/Aenderung-SdS_Homepage.pdf |Änderungsordnung der SdS}}
-{{http://stupa-dortmund.de/images/Satzung_Ordnungen/Amtl_Mitteilungen_FsRO.pdf|FsRO}}+
  
-{{|SdS}} 
  
 ===== Artikel 1  Die Fachschaft Informatik ===== ===== Artikel 1  Die Fachschaft Informatik =====
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 f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend.
 +
 +g) Wahlen können auf Beschluss des Fachschaftsrats online durchgeführt werden. Näheres regelt der Beschluss. Die FVV bestätigt diesen unmittelbar vor den Wahlen in offener Abstimmung.
  
  
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 schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen: schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen:
  
-  * ListenpunktVorsitz und Stellvertretung+  * Vorsitz und Stellvertretung
  
-  * ListenpunktFinanzreferentin bzw. Finanzreferent sowie ihre bzw. seine Stellvertretung+  * Finanzreferentin bzw. Finanzreferent sowie ihre bzw. seine Stellvertretung
  
 Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend. Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend.
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 ===== Artikel 5  Übergangs- und Schlussbestimmungen ===== ===== Artikel 5  Übergangs- und Schlussbestimmungen =====
  
-==== 5.1 Salvatorische Klausel+==== 5.1 Salvatorische Klausel ==== 
 + 
 +Sollte sich nach Inkrafttreten dieser Satzung eine einzelne Bestimmung als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  
  
 ==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ==== ==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ====
  
-Wahlen und Beschlüsse, die von Organen der FSI vor Inkrafttreten dieser Satzung vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen. +Wahlen und Beschlüsse, die von Organen der Fachschaft Informatik vor Inkrafttreten dieser Satzung 
 +vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen. 
 + 
 + 
 +==== 5.3 Übergang der Amtszeit ====
  
 +Der Fachschaftsrat, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss.
  
-==== Artikel 25. Erstmalige FSR-Wahl ==== 
  
-Der FSR, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss.+==== 5.4 Inkrafttreten ====
  
 +Diese Satzung muss von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer Fachschaftsvollversammlung angenommen werden. Sie tritt am Tag nach Genehmigung durch das Studierendenparlament in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft. Die Genehmigung kann nur aus Rechtsgründen versagt werden.
  
-==== Artikel 26. Inkrafttreten ==== 
  
-Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden in einer FVV angenommen wurde, die den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft+==== 5.5 Änderungen und Außerkrafttreten ====
  
 +a) Bestimmungen dieser Satzung können von einer Fachschaftsvollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden geändert werden.
  
-==== Artikel 27. ÄnderungenAußerkrafttreten ====+b) Die gleiche Mehrheit ist erforderlichwenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll.
  
-  - Bestimmungen dieser Satzung können von der FVV mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden geändert werden. +c) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine Fachschaftsvollversammlung nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt.
-  - Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, wenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll. +
-  - Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine FVV nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt+
-  - Stellt ein Organ der FSI mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest, dass die Befolgung von Einzelvorschriften dieser Satzung einen Schaden für die FSI mit sich bringt, so kann von der betreffenden Einzelvorschrift abgewichen werden. Dieser Beschluss muss von der nächsten FVV bestätigt werden. Eine eventuelle Satzungsänderung sollte in Erwägung gezogen werden.+
  • fsr/satzung.txt
  • Zuletzt geändert: 2024/04/17 17:19
  • von cegr