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gremien:pa:faq_pa [2019/09/09 20:17] – BPO-Daten aktualisert patrick.hesselergremien:pa:faq_pa [2022/10/12 11:13] (aktuell) – Abschaffung des FAQ janina.rau
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 ===== FAQ ===== ===== FAQ =====
  
-Wer weitere Fragen hatdie hier nicht beantwortet werden kann uns eine Mail an unsere [[gremien/pa/start#Kontakt | Mailingliste ]] schreiben.+Dieses FAQ wurde abgeschafftda es schwierig ist es aktuell zu halten. Verbindliche Aussagen kann nur der Vorsitzende des Prüfungsausschusses treffen.
  
-=== Disclaimer: ===+Wer Fragen hat, die man nicht nachlesen kann, kann uns eine Mail an unsere [[pa@oh14.de | Mailingliste ]] schreiben. Über diese erreicht man nur die studentischen Mitglieder!
  
-Bei den unten genannten Antworten handelt es sich ausschließlich um Erfahrungen der studentischen Mitglieder auf Grund bisheriger Anträge und Beschlüsse. 
-Sie stellen keinerlei rechtsanspruch dar und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. 
-Diese Informationen sollen rein der Orientierung dienen. Sollten verbindliche Informationen benötigt werden, sind diese bei den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzuholen! 
-==== Anerkennungen ==== 
- 
-Für Anerkennungen ist der stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses zuständig. Darunter fallen sowohl Leistungen aus anderen Studiengängen, als auch aus Auslandssemestern. 
- 
-Für solche Anerkennungen gibt es ein Formular, welches man zur Zeit nur erhält, wenn man eine Mail schreibt. 
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-==== Äquivalenzen ==== 
- 
-== Sind die Analysis 1/Lineare Algebra 1 und MafI 1/2 bzw. HöMa 1/2 äquivalent? == 
-Nein, die Vorlesungen sind nicht äquivalent. Dies ermöglicht bei endgültigem Nichtbestehen einer Veranstaltung den Wechsel in eine andere Studiengangs- und/oder Neben-/Anwendungsfachkombination, in der die endgültig nicht bestandene Prüfung nicht zu den Pflichtveranstaltungen gehört. 
- 
-Es ist aber eine Anerkennung von Lineare Algebra 1 für MafI 1 und von Analysis 1 für MafI 2 möglich. 
-==== Neben-/Anwendungsfächer ==== 
- 
-== Kann ich ein anderes als die im Anhang der BPO genannten Neben-/Anwendungsfächer wählen? == 
-Ja, auf Antrag ist ein Neben-/Anwendungsfach im Einzelfall möglich. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: 
-  * Verlaufsplan, welche Veranstaltungen belegt werden 
-  * Umfang der jeweiligen Module (CPs) 
-    *  insgesamt min. 20 CPs (NF) bzw. 36 CPs (AF) 
-  * Schriftliche Bestätigung des Verlaufsplans von der Fakultät, des gewünschten Neben-/Anwendungsfaches 
- 
-Vorläufig angewendete BPO Angewandte Inf. 2019 §7 \\ 
-Vorläufig angewendete BPO Informatik 2019 §7  
-==== Abschlussarbeiten ==== 
- 
-== Kann ich eine Abschlussarbeit an einer anderen Fakultät schreiben == 
-Abschlussarbeiten können sowohl in einem Betrieb als auch an anderen Fakultäten geschrieben werden. Meist wird gefordert, dass mindestens einer der Gutachter von der Fakultät für Informatik stammt. 
-Um die genauen Modalitäten zu klären lohnt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. 
-==== Widersprüche ==== 
- 
-Gegen Prüfungen und auch gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann innerhalb von einer gewissen Frist (4Wochen?) Einspruch erhoben werden. 
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- 
-==== Sonstiges ==== 
- 
-==Die Veranstaltung weicht vom Modulhandbuch ab, ist das rechtens?== 
-Abweichungen einer Veranstaltung vom Modulhandbuch sind innerhalb der ersten zwei Wochen bekannt zu geben. 
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-==Kann ich Prüfungen aus dem Master ablegen, obgleich ich den Bachelor noch nicht abgeschlossen habe?== 
-Prüfungen können nicht abgelegt werden, aber es ist möglich, Studienleistung zu erbringen. 
- 
-==Bis wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?== 
- 
-Eine Abmeldung von Klausuren bis zu einem Tag vor der Klausur über das BOSS-System möglich. 
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-==Ein weiteres Modul aus dem Modulhandbuch des eigenen Studienganges als Zusatzleistung anrechnen lassen== 
-Bei der Prüfungsanmeldung ist anzugeben, dass es sich um eine Zusatzleistung handelt. Dies ist nicht nach Ablegen der Prüfung möglich. 
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- ==Weitere Leistungen (andere Studiengänge, Sprachkurse, etc.) als Zusatzleistungen== 
-Es können nur Leistungen anerkannt werden, die während des aktuellen Studienganges erbracht wurden. 
-Dafür ist Frau Schiller vom [[http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/pruefungsangelegenheiten/infopoint_team1/|Prüfungsamt]] zuständig. 
- 
-Der Antrag hat folgende Form:\\ 
-Hiermit beantrage ich <Name, Matrikelnummer> folgende Zusatzleistungen auf 
-meinem Abschlusszeugnis <Studiengang> aufzuführen. 
- 
-Datum, Unterschrift 
- 
-Dazu muss der Nachweis über die erbrachte Leistung eingereicht werden. Wichtig ist zudem, dass der Antrag gestellt wird, bevor die letzte Prüfungsleistung des Studiums eingetragen ist, da danach das Zeugnis nicht mehr geändert wird. 
  • gremien/pa/faq_pa.txt
  • Zuletzt geändert: 2022/10/12 11:13
  • von janina.rau