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studis:praxis [2021/10/12 12:51] nicolas.lenzstudis:praxis [2022/10/12 18:53] – Studis beantworten nur nicht nachlesbare Fragen janina.rau
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 Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn: Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn:
  
-zu wenig Punkte erreicht wurden. +  * zu wenig Punkte erreicht wurden. 
-man nicht erscheint bzw. nach Beginn wieder geht. +  man nicht erscheint bzw. nach Beginn wieder geht. 
-man irgendwie täuscht (Prüfungsleistungen können auch wieder aberkannt werden). +  man irgendwie täuscht (Prüfungsleistungen können auch wieder aberkannt werden). 
-man krank ist und kein Attest abgibt.+  man krank ist und kein Attest abgibt.
  
 Nichtbestandene Prüfungen können noch zwei mal wiederholt werden, bestandene Prüfungen können dagegen nicht wiederholt werden. Nach einer nicht-bestandenen Prüfung ist man im laufenden Prüfungsverfahren, Studienleistungen müssen dann nicht mehr wiederholt werden. Nichtbestandene Prüfungen können noch zwei mal wiederholt werden, bestandene Prüfungen können dagegen nicht wiederholt werden. Nach einer nicht-bestandenen Prüfung ist man im laufenden Prüfungsverfahren, Studienleistungen müssen dann nicht mehr wiederholt werden.
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 Wenn keine Versuche mehr übrig sind und auch keine mündliche Ergänzungsprüfung mehr möglich ist, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Das führt zu einer automatischen Exmatrikuation und bedeutet in der Regel, dass es nicht mehr möglich ist, ein Studium zu beginnen, in dem das endgültig nicht bestandene Modul oder ein äquivalentes Modul als Pflichtmodul enthalten ist. Wenn keine Versuche mehr übrig sind und auch keine mündliche Ergänzungsprüfung mehr möglich ist, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Das führt zu einer automatischen Exmatrikuation und bedeutet in der Regel, dass es nicht mehr möglich ist, ein Studium zu beginnen, in dem das endgültig nicht bestandene Modul oder ein äquivalentes Modul als Pflichtmodul enthalten ist.
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 +==== Wahlmodule wechseln ====
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 +Wahlmodule kann man begrenzt wechseln, die Grenze, bis zu der dies möglich ist, ist vom Studiengang abhängig. Allgemein gilt ein Modul als angefangen, sobald ein Prüfungsversuch erfolgt ist. Der Wechsel ist auch bei endgültig nicht bestandenen Wahl- oder Wahlpflichtmodulen innerhalb der folgenden  Einschränkungen möglich.
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 +In der Kerninformatik kann man "Wahl- und Wahlpflichtmodule auch nach Prüfungsversuchen noch wechseln, solange die Leistungspunktezahl aller geprüften Module und der noch zu prüfenden Module 44 Leistungspunkte nicht übersteigt". Die zu prüfenden Module sind alle Wahl- und Wahlpflichtblöcke, dementsprechend 32 Leistungspunkte (2x 4LP Konzepte für Software, 8LP Systeme der Informatik, 8LP algorithmisch-formale Grundlagen, 2x 4LP Wahl). Aus der Differenz ergeben sich demensprechend 12 Leistungspunkte, die man wechseln kann, das entspricht also einem 8LP und einem 4LP Modul, oder 3 4LP Modulen, die man zusätzlich anfangen kann.
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 +In der angewandten Informatik kann man "Wahl- und Wahlpflichtmodule auch nach Prüfungsversuchen noch wechseln, solange die Leistungspunktezahl aller geprüften Module und der noch zu prüfenden Module 16 Leistungspunkte nicht übersteigt". Die zu prüfenden Module sind der 8LP Wahlpflichtblock, dementsprechend kann man ein 8LP Modul oder 2 4LP Module zusätzlich anfangen.
  
 ==== Abweichende Module ==== ==== Abweichende Module ====
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   * Nachteilsausgleiche   * Nachteilsausgleiche
  
-Bei Fragen und Problemen zu diesen Bereichen könnt ihr die studentischen Mitglieder des PA unter [[pa@oh14.de]] erreichen. Ihr könnt auch einen Blick auf die Seite [[studis:hilfe|Wo finde ich Hilfe?]] werfen oder euch [[:kontakt|an den FSR wenden]].+Bei Fragen und Problemen zu diesen Bereichen könnt ihr die studentischen Mitglieder des PA unter [[pa@oh14.de]] erreichen. Es werden jedoch nur nicht nachlesbare Fragen beantwortet. Ihr könnt auch einen Blick auf die Seite [[studis:hilfe|Wo finde ich Hilfe?]] werfen oder euch [[:kontakt|an den FSR wenden]].
  
  • studis/praxis.txt
  • Zuletzt geändert: 2024/02/07 17:29
  • von janina.rau