Unter https://fachschaften.org bietet die Fachschaft zahlreiche praktische Webdienste an, die beim Studium hilfreich sind. Ein fachschaften.org-Account ist unabhängig von deinen Accounts bei der TU und kann unter https://sso.fachschaften.org angelegt werden.
Außerdem bieten wir auf oh14.de zahlreiche Kurzlinks zum schnellen Erreichen verschiedener wichtiger Webseiten an, mit freundlicher Unterstützung des Alumni-Vereins.
Bei Problemen und ähnlichem erreicht ihr das Admin-Team per Matrix im Raum #support:fachschaften.org oder per Mail unter root@fachschaften.org.
Unter matrix.fachschaften.org
betreiben wir einen Matrix-Server, unter element.fachschaften.org den zugehörigen Webclient.
Matrix ist ein Chatprotokoll, das dezentral und föderiert ist (d.h. man kann auf verschiedenen Servern einen Account haben und trotzdem miteinander chatten) und sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet.
Unser Matrix-Server ist föderiert, das bedeutet, ihr könnt von jedem Matrix-Server aus mit uns chatten. Details zur Einrichtung findet ihr unter hier.
mumble.fachschaften.org
und einen beliebigen Nutzernamen eintragen.Die Fachschaft hostet einen Vanilla Minecraft Server.
Zu diesen Servern kann man sich folgendermaßen verbinden
Minecraft Paper @1.20.1
Ein PaperMC-Server mit Vanilla Tweaks und Datapacks. Hier ist am meisten los.
Minecraft Vanilla @1.20.1
Ein reiner Vanilla-Server.
Für Minecraft gibt es eine Matrix-Gruppe: #oh14-minecraft:kif.rocks.
Zum miteinander Reden beim Spielen empfehlen wir unseren Mumble-Server.
AGs und ähnliche Organisationen der Fachschaft können auf Anfrage Zugriff auf eine VM oder einen Container auf dem Fachschafts-Server erhalten.
Im Folgenden wird geregelt, unter welchen Bedingungen Personen bzw. Gruppen eine virtuelle Maschine oder einen Container (im Folgenden gesammelt „VM“) mit Administrationszugriff per SSH auf einem Server der Fachschaft Informatik der TU Dortmund („FsI“) erhalten können.
1. Anerkannte AGs der FsI können jederzeit eine VM erhalten. Nach Absprache mit den Admins auch mehrere. Einzelpersonen oder andere Gruppen (z.B. ungenehmigte AGs, studentische AGs, Projektgruppen, universitätsnahe Vereine, andere Fachschaften) können nach Ermessen der Admins eine oder mehrere VM(s) erhalten. Der Fachschaftsrat Informatik der TU Dortmund kann die Bereitstellung von VMs des Weiteren durch Beschlüsse, auch im Nachhinein, beeinflussen. Die Leistung der VM wird, anhand der aktuellen Auslastung, durch die Admins der FsI festgelegt.
2. Es muss mindestens eine Person für die Administration der VM ernannt und den Admins per E-Mail mitgeteilt werden. Jene Person übernimmt die technische Verantwortung für die VM, also insbesondere auch die Aufgaben der Administration der darauf laufenden Software. Folgende Daten der für die Administration der VM verantwortlichen Personen sind bei den Admins zu hinterlegen und aktuell zu halten:
3. Beim Betreiben von Diensten auf den VMs sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
4. Alle VMs sind standardmäßig im Backupsystem der FsI eingebunden. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies den Admins der FsI per E-Mail mitgeilt werden.
5. Nach Absprache mit den Admins der FsI und nach Ermessen dieser kann eine VM in das System der Fachschaft integriert werden. Folgende Dienste können aktuell eingebunden werden:
6. Sollte die Berechtigung (z.B. die Verbindung zur Universität) für die Bereitstellung einer VM wegfallen, so ist dies den Admins der FsI so bald wie möglich mitzuteilen. Die Admins der FsI schalten die VM 12 Wochen nach Wegfall der Berechtigung aus, sofern dies nicht schon aus anderen Gründen nach Punkt 7 geschehen ist. Vier Wochen danach wird die VM gelöscht. Backups werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Bei grobem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verstoß gegen geltendes Recht, behalten sich die Admins der FsI vor, diesen Vorgang zu beschleunigen.
7. Bei Verletzung der Nutzungsbedingungen oder geltenden Rechts, behalten sich die Admins der FsI vor, die VMs jederzeit auszuschalten und/oder vom Internet zu trennen. Die Administrator:innen der VM werden über die Maßnahme und dessen Gründe informiert. Sollten die Admins der FsI innerhalb von 4 Wochen nach Information an die Administrator:innen der VM keine zufriedenstellende Antwort per E-Mail erhalten, ist dies als Wegfall der Berechtigung nach Punkt 6 zu betrachten.
8. Die FsI stellt auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach DsGVo zur Verfügung.
9. Änderungen an den Nutzungsbedingungen werden den für die Administration der VMs zuständigen Personen vier Wochen vor dessen Inkrafttreten mitgeteilt. Sollten die für die Administration der VMs zuständigen Personen der Nutzungsbedingungen nicht innerhalb dieses Zeitraumes zustimmen, gelten die Abschaltzeiten nach Punkt 6. Als Zeitpunkt des Wegfalls der Berechtigung ist für diesen Zweck das Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen zu verstehen.