Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
fsr:201819-logowettbewerb [2018/11/06 15:30] – [Rechtliches] dmehren1fsr:201819-logowettbewerb [2018/12/17 11:35] – [Die Fachschaft sucht ein neues Logo] dmehren1
Zeile 2: Zeile 2:
  
 <alert type="success"> <alert type="success">
-__TL;DR:__ Der liebe Biber ist schon etwas in die Jahre gekommen und könnte beizeiten einmal von einem neuen Logo abgelöst werden. Wie er damals selbst, soll auch das neue Logo, wenn möglich, aus der Mitte der Fachschaft kommen. Als Motivation bieten wir hierbei **200€ für das Logo**, das auf der Sommer-FVV 2019 am besten abschneidet. Trostpreise sind auch eingeplant. Einreichen könnt ihr eure Vorschläge **bis zum 15.04.2019**.+__TL;DR:__ Der liebe Biber ist schon etwas in die Jahre gekommen und könnte beizeiten einmal von einem neuen Logo abgelöst werden. Wie er damals selbst, soll auch das neue Logo, wenn möglich, aus der Mitte der Fachschaft kommen. Als Motivation bieten wir hierbei **200€ für das Logo**, das auf der Sommer-FVV 2019 am besten abschneidet. Trostpreise sind auch eingeplant. Einreichen könnt ihr eure Vorschläge **bis zum 15.04.2019**.\\ 
 +\\ 
 +**Einreichungen oder Fragen zum Wettbewerb bitte per Mail an [[fs-informatik@tu-dortmund.de]]**
 </alert> </alert>
  
 ==== Der Wettbewerb ==== ==== Der Wettbewerb ====
  
-  * Am 07.11.2018 startet die Einreichungsphase. Zunächst muss nur eine Basisversion des Logos eingereicht werden. Die Einreichung muss den inhaltlichen Anforderungen entsprechen.+  * Am 07.11.2018 startet die Einreichungsphase. Zunächst muss nur eine Basisversion des Logos beim FSR eingereicht werden. Die Einreichung muss den inhaltlichen Anforderungen entsprechen.
   * Am 15.04.2019 endet die Einreichungsphase und der FSR prüft die Einreichungen auf Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen. Die Logos werden dann online der Öffentlichkeit zur Begutachtung zur Verfügung gestellt.   * Am 15.04.2019 endet die Einreichungsphase und der FSR prüft die Einreichungen auf Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen. Die Logos werden dann online der Öffentlichkeit zur Begutachtung zur Verfügung gestellt.
   * Die folgende FVV erstellt aus den neuen Logos und dem Aktuellen mittels systemischen Konsensieren eine Rangliste.   * Die folgende FVV erstellt aus den neuen Logos und dem Aktuellen mittels systemischen Konsensieren eine Rangliste.
Zeile 30: Zeile 32:
 ==== Rechtliches ==== ==== Rechtliches ====
  
-  * Der Gewinner räumt der Fachschaft Informatik der TU Dortmund(„FSI“) ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes, vergütungsfreies Recht ein, das entwickelte Logo in allen denkbaren Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und weiterzugeben. Er räumt der FSI ferner das Recht ein, dieses Nutzungsrecht auf beliebige weitere natürliche oder juristische Personen zu übertragen.+  * Der Gewinner räumt der Fachschaft Informatik der TU Dortmund („FSI“) ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes, vergütungsfreies Recht ein, das entwickelte Logo in allen denkbaren Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und weiterzugeben. Er räumt der FSI ferner das Recht ein, dieses Nutzungsrecht auf beliebige weitere natürliche oder juristische Personen zu übertragen.
   * Eine Nennung des Erstellers ist bei o.g. Nutzungen nicht notwendig.   * Eine Nennung des Erstellers ist bei o.g. Nutzungen nicht notwendig.
   * Der Einreichende hat die Urheberrechte Dritter (insbesondere bei verwendetem Material wie Bildern, Fonts etc.) zu wahren. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält die FSI sich vor, Regressansprüche gegenüber dem Einreichenden zu stellen. Für jegliche Verstöße haftet also im Schadensfall der Einreichende und nicht die Fachschaft Informatik der TU Dortmund.   * Der Einreichende hat die Urheberrechte Dritter (insbesondere bei verwendetem Material wie Bildern, Fonts etc.) zu wahren. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält die FSI sich vor, Regressansprüche gegenüber dem Einreichenden zu stellen. Für jegliche Verstöße haftet also im Schadensfall der Einreichende und nicht die Fachschaft Informatik der TU Dortmund.
  
  
  • fsr/201819-logowettbewerb.txt
  • Zuletzt geändert: 2019/04/20 21:06
  • von dmehren1