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fsr:satzung [2017/09/11 15:44] hendrik.reichenbergfsr:satzung [2024/04/17 17:19] (aktuell) – FsRO auf oh14.de umgestellt cegr
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-WIP! - bin gerade Essen. Wird bis zum Abend vervollständigt. 
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 ====== Satzung ====== ====== Satzung ======
  
-Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Juni 2017 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Diese wurde Ende August 2017 im StuPa bestätigt:  +Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Mai 2023 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Diese wurde am 10.10.2023 vom Studierendenparlament anerkannt und ist seitdem in Kraft.
-{{fsr:satzung_2017-06-20.pdf|Satzung der Fachschaft Informatik}}+
  
-Yum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: +{{ :fsr:satzung2023_05_31.pdf | Satzung der Fachschaft Informatik}} 
-{{http://stupa-dortmund.de/images/Satzung_Ordnungen/Amtl_Mitteilungen_FsRO.pdf|FsRO}}+ 
 +Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: 
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 +{{https://oh14.de/fsro|FsRO}} 
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 +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/2022/08/Satzung-der-Studierendenschaft-vom-13.06.2022-AM-20.2022.pdf |SdS}} 
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 +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/wp-media/satzung-ordnungen/Aenderung-SdS_Homepage.pdf |Änderungsordnung der SdS}}
  
-{{|SdS}} 
  
 ===== Artikel 1  Die Fachschaft Informatik ===== ===== Artikel 1  Die Fachschaft Informatik =====
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 b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, gegenüber der Fakultät und gegenüber der verfassten Studierendenschaft. b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, gegenüber der Fakultät und gegenüber der verfassten Studierendenschaft.
  
 +==== 1.4 Autonome Referate ====
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 +a) Die Fachschaftsvollversammlung richtet autonome Referate ein.
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 +b) Die autonomen Referate werden auf der Vollversammlung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
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 +c) Jedem autonomen Referat werden vom FsR die für deren Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
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 +d) Jedes autonome Referat gibt sich eine Satzung. Diese ist von der Vollversammlung zu beschließen. In der Satzung werden insbesondere die Größe, die Amtszeit, das Wahlverfahren, die Aufgaben und das Verfahren der Einberufung und der Beschlussfassung näher bestimmt. Die Satzung erhalten das StuPa und der FsR zur Kenntnisnahme.
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 +e) Die autonomen Referate sind verpflichtet, mindestens eine Vollversammlung in der Legislatur durchzuführen. Diese Vollversammlung darf Teil der Fachschaftsvollversammlung sein.
  
 ===== Artikel 2  Die Fachschaftsvollversammlung ===== ===== Artikel 2  Die Fachschaftsvollversammlung =====
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 4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund, 4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund,
  
-5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung.+5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung
 + 
 +6) auf Beschluss eines autonomen Referates.
  
 In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, die Fachschaftsvollversammlung zu einem Termin innerhalb von zwei (2) Vorlesungswochen nach Antragsstellung einzuberufen. In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, die Fachschaftsvollversammlung zu einem Termin innerhalb von zwei (2) Vorlesungswochen nach Antragsstellung einzuberufen.
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 f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend.
 +
 +g) Wahlen können auf Beschluss des Fachschaftsrats online durchgeführt werden. Näheres regelt der Beschluss. Die FVV bestätigt diesen unmittelbar vor den Wahlen in offener Abstimmung.
 +
 +h) Die Abwahl eines Mitglieds ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich. Es gelten die Mehrheiten des Absatz a).
  
  
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 schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen: schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen:
  
-  * ListenpunktVorsitz und Stellvertretung+  * Vorsitz und Stellvertretung
  
-  * ListenpunktFinanzreferentin bzw. Finanzreferent sowie ihre bzw. seine Stellvertretung+  * Finanzreferentin bzw. Finanzreferent sowie ihre bzw. seine Stellvertretung
  
 Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend. Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend.
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 2) Beschlüsse, die über gebundene oder ungebundene Finanzmittel der Fachschaft entscheiden, benötigen mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates zur Annahme. 2) Beschlüsse, die über gebundene oder ungebundene Finanzmittel der Fachschaft entscheiden, benötigen mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates zur Annahme.
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-f) Beschlüsse sind immer öffentlich zu fassen. 
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 ==== 3.9 Protokolle ==== ==== 3.9 Protokolle ====
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 ===== Artikel 5  Übergangs- und Schlussbestimmungen ===== ===== Artikel 5  Übergangs- und Schlussbestimmungen =====
  
-==== 5.1 Salvatorische Klausel+==== 5.1 Salvatorische Klausel ==== 
 + 
 +Sollte sich nach Inkrafttreten dieser Satzung eine einzelne Bestimmung als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  
  
 ==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ==== ==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ====
  
-Wahlen und Beschlüsse, die von Organen der FSI vor Inkrafttreten dieser Satzung vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen. +Wahlen und Beschlüsse, die von Organen der Fachschaft Informatik vor Inkrafttreten dieser Satzung 
 +vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen. 
 + 
 + 
 +==== 5.3 Übergang der Amtszeit ==== 
  
 +Der Fachschaftsrat, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss.
  
-==== Artikel 25Erstmalige FSR-Wahl ====+Der Fachschaftsrat, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung, wie in §9 FsRO festgelegt, eine Neuwahl durchgeführt werden muss.
  
-Der FSR, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss.+==== 5.4 Inkrafttreten ====
  
 +Diese Satzung muss von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer Fachschaftsvollversammlung angenommen werden. Sie tritt am Tag nach Genehmigung durch das Studierendenparlament in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft. Die Genehmigung kann nur aus Rechtsgründen versagt werden.
  
-==== Artikel 26. Inkrafttreten ==== 
  
-Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden in einer FVV angenommen wurde, die den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft+==== 5.5 Änderungen und Außerkrafttreten ====
  
 +a) Bestimmungen dieser Satzung können von einer Fachschaftsvollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden geändert werden.
  
-==== Artikel 27. ÄnderungenAußerkrafttreten ====+b) Die gleiche Mehrheit ist erforderlichwenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll.
  
-  - Bestimmungen dieser Satzung können von der FVV mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden geändert werden. +c) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine Fachschaftsvollversammlung nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt.
-  - Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, wenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll. +
-  - Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine FVV nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt+
-  - Stellt ein Organ der FSI mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest, dass die Befolgung von Einzelvorschriften dieser Satzung einen Schaden für die FSI mit sich bringt, so kann von der betreffenden Einzelvorschrift abgewichen werden. Dieser Beschluss muss von der nächsten FVV bestätigt werden. Eine eventuelle Satzungsänderung sollte in Erwägung gezogen werden.+
  • fsr/satzung.1505137474.txt.bz2
  • Zuletzt geändert: 2017/09/11 15:44
  • von hendrik.reichenberg