Unterschiede
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fsr:satzung [2017/09/11 15:44] – hendrik.reichenberg | fsr:satzung [2024/04/17 17:19] (aktuell) – FsRO auf oh14.de umgestellt cegr | ||
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- | WIP! - bin gerade Essen. Wird bis zum Abend vervollständigt. | ||
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====== Satzung ====== | ====== Satzung ====== | ||
- | Auf der [[gremien: | + | Auf der [[gremien: |
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- | Yum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: | + | {{ : |
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+ | Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: | ||
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===== Artikel 1 Die Fachschaft Informatik ===== | ===== Artikel 1 Die Fachschaft Informatik ===== | ||
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b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, | b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, | ||
+ | ==== 1.4 Autonome Referate ==== | ||
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+ | a) Die Fachschaftsvollversammlung richtet autonome Referate ein. | ||
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+ | b) Die autonomen Referate werden auf der Vollversammlung in allgemeiner, | ||
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+ | c) Jedem autonomen Referat werden vom FsR die für deren Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. | ||
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+ | d) Jedes autonome Referat gibt sich eine Satzung. Diese ist von der Vollversammlung zu beschließen. In der Satzung werden insbesondere die Größe, die Amtszeit, das Wahlverfahren, | ||
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+ | e) Die autonomen Referate sind verpflichtet, | ||
===== Artikel 2 Die Fachschaftsvollversammlung ===== | ===== Artikel 2 Die Fachschaftsvollversammlung ===== | ||
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4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund, | 4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund, | ||
- | 5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung. | + | 5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung, |
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+ | 6) auf Beschluss eines autonomen Referates. | ||
In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, | In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, | ||
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f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. | f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. | ||
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+ | g) Wahlen können auf Beschluss des Fachschaftsrats online durchgeführt werden. Näheres regelt der Beschluss. Die FVV bestätigt diesen unmittelbar vor den Wahlen in offener Abstimmung. | ||
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+ | h) Die Abwahl eines Mitglieds ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich. Es gelten die Mehrheiten des Absatz a). | ||
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schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen: | schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen: | ||
- | * ListenpunktVorsitz | + | * Vorsitz |
- | * ListenpunktFinanzreferentin | + | * Finanzreferentin |
Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend. | Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend. | ||
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2) Beschlüsse, | 2) Beschlüsse, | ||
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- | f) Beschlüsse sind immer öffentlich zu fassen. | ||
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==== 3.9 Protokolle ==== | ==== 3.9 Protokolle ==== | ||
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===== Artikel 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen ===== | ===== Artikel 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen ===== | ||
- | ==== 5.1 Salvatorische Klausel | + | ==== 5.1 Salvatorische Klausel |
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+ | Sollte sich nach Inkrafttreten dieser Satzung eine einzelne Bestimmung als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, | ||
==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ==== | ==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ==== | ||
- | Wahlen und Beschlüsse, | + | Wahlen und Beschlüsse, |
+ | vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen. | ||
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+ | |||
+ | ==== 5.3 Übergang der Amtszeit ==== | ||
+ | Der Fachschaftsrat, | ||
- | ==== Artikel 25. Erstmalige FSR-Wahl ==== | + | Der Fachschaftsrat, |
- | Der FSR, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss. | + | ==== 5.4 Inkrafttreten ==== |
+ | Diese Satzung muss von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer Fachschaftsvollversammlung angenommen werden. Sie tritt am Tag nach Genehmigung durch das Studierendenparlament in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft. Die Genehmigung kann nur aus Rechtsgründen versagt werden. | ||
- | ==== Artikel 26. Inkrafttreten ==== | ||
- | Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie mit 2/ | + | ==== 5.5 Änderungen und Außerkrafttreten ==== |
+ | a) Bestimmungen dieser Satzung können von einer Fachschaftsvollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden geändert werden. | ||
- | ==== Artikel 27. Änderungen, Außerkrafttreten ==== | + | b) Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, wenn von den Bestimmungen dieser Satzung abgewichen werden soll. |
- | - Bestimmungen dieser Satzung können von der FVV mit 2/ | + | c) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine Fachschaftsvollversammlung |
- | - Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, | + | |
- | - Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine FVV nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt. | + | |
- | - Stellt ein Organ der FSI mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest, dass die Befolgung von Einzelvorschriften dieser Satzung einen Schaden für die FSI mit sich bringt, so kann von der betreffenden Einzelvorschrift abgewichen werden. Dieser Beschluss muss von der nächsten FVV bestätigt werden. Eine eventuelle Satzungsänderung sollte in Erwägung gezogen werden. | + |