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 ====== Satzung ====== ====== Satzung ======
  
-Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Juni 2017 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Diese wurde Ende August 2017 im StuPa bestätigt:+Auf der [[gremien:fvv:start|FVV]] im Mai 2023 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Diese wurde am 10.10.2023 vom Studierendenparlament anerkannt und ist seitdem in Kraft.
  
-{{fsr:satzung_2017-06-20.pdf|Satzung der Fachschaft Informatik}}+{{ :fsr:satzung2023_05_31.pdf | Satzung der Fachschaft Informatik}}
  
 Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen:
  
-{{http://stupa-dortmund.de/images/Satzung_Ordnungen/Amtl_Mitteilungen_FsRO.pdf|FsRO}}+{{https://oh14.de/fsro|FsRO}} 
 + 
 +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/2022/08/Satzung-der-Studierendenschaft-vom-13.06.2022-AM-20.2022.pdf |SdS}} 
 + 
 +{{https://stupa-dortmund.de/wp-content/uploads/wp-media/satzung-ordnungen/Aenderung-SdS_Homepage.pdf |Änderungsordnung der SdS}}
  
-{{http://stupa-dortmund.de/images/Satzung_Ordnungen/Satzung_2016.pdf|SdS}} 
  
 ===== Artikel 1  Die Fachschaft Informatik ===== ===== Artikel 1  Die Fachschaft Informatik =====
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 b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, gegenüber der Fakultät und gegenüber der verfassten Studierendenschaft. b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, gegenüber der Fakultät und gegenüber der verfassten Studierendenschaft.
  
 +==== 1.4 Autonome Referate ====
 +
 +a) Die Fachschaftsvollversammlung richtet autonome Referate ein.
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 +b) Die autonomen Referate werden auf der Vollversammlung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
 +
 +c) Jedem autonomen Referat werden vom FsR die für deren Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
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 +d) Jedes autonome Referat gibt sich eine Satzung. Diese ist von der Vollversammlung zu beschließen. In der Satzung werden insbesondere die Größe, die Amtszeit, das Wahlverfahren, die Aufgaben und das Verfahren der Einberufung und der Beschlussfassung näher bestimmt. Die Satzung erhalten das StuPa und der FsR zur Kenntnisnahme.
 +
 +e) Die autonomen Referate sind verpflichtet, mindestens eine Vollversammlung in der Legislatur durchzuführen. Diese Vollversammlung darf Teil der Fachschaftsvollversammlung sein.
  
 ===== Artikel 2  Die Fachschaftsvollversammlung ===== ===== Artikel 2  Die Fachschaftsvollversammlung =====
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 4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund, 4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund,
  
-5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung.+5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung
 + 
 +6) auf Beschluss eines autonomen Referates.
  
 In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, die Fachschaftsvollversammlung zu einem Termin innerhalb von zwei (2) Vorlesungswochen nach Antragsstellung einzuberufen. In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, die Fachschaftsvollversammlung zu einem Termin innerhalb von zwei (2) Vorlesungswochen nach Antragsstellung einzuberufen.
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 f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend.
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 +g) Wahlen können auf Beschluss des Fachschaftsrats online durchgeführt werden. Näheres regelt der Beschluss. Die FVV bestätigt diesen unmittelbar vor den Wahlen in offener Abstimmung.
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 +h) Die Abwahl eines Mitglieds ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich. Es gelten die Mehrheiten des Absatz a).
  
  
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 2) Beschlüsse, die über gebundene oder ungebundene Finanzmittel der Fachschaft entscheiden, benötigen mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates zur Annahme. 2) Beschlüsse, die über gebundene oder ungebundene Finanzmittel der Fachschaft entscheiden, benötigen mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates zur Annahme.
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-f) Beschlüsse sind immer öffentlich zu fassen. 
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 ==== 3.9 Protokolle ==== ==== 3.9 Protokolle ====
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 ==== 5.3 Übergang der Amtszeit ==== ==== 5.3 Übergang der Amtszeit ====
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 Der Fachschaftsrat, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Fachschaftsrat, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung eine Neuwahl durchgeführt werden muss.
  
 +Der Fachschaftsrat, der zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt ist, bleibt im Amt, bis auf Grund dieser Satzung, wie in §9 FsRO festgelegt, eine Neuwahl durchgeführt werden muss.
  
 ==== 5.4 Inkrafttreten ==== ==== 5.4 Inkrafttreten ====
  • fsr/satzung.1524666640.txt.bz2
  • Zuletzt geändert: 2018/04/25 16:30
  • von hauer