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fsr:satzung [2018/04/25 16:30] – hauer | fsr:satzung [2025/05/08 23:01] (aktuell) – Finanzrichtlinie und asta seite jokesper | ||
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====== Satzung ====== | ====== Satzung ====== | ||
- | Auf der [[gremien: | + | Auf der [[gremien: |
- | {{fsr:satzung_2017-06-20.pdf|Satzung der Fachschaft Informatik}} | + | {{ :fsr:satzung2024_05_21.pdf | Satzung der Fachschaft Informatik}} |
Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: | Zum Verständnis hier die weiterführenden Ordnungen: | ||
- | {{http://stupa-dortmund.de/images/ | + | {{https://oh14.de/fsro|FsRO}} |
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- | ===== Artikel 1 Die Fachschaft Informatik ===== | + | {{https:// |
+ | Weitere Ordnungen wie die {{https:// | ||
- | ==== 1.1. Mitglieder ==== | ||
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- | Die Mitgliedschaft in der Fachschaft Informatik richtet sich nach §2(2) FsRO. | ||
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- | ==== 1.2 Aufgaben ==== | ||
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- | a) Die Fachschaft Informatik nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr. | ||
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- | b) Die Fachschaft Informatik . . . | ||
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- | . . . vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den Gremien und Organen der Universität, | ||
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- | . . . tritt ein für die Vermittlung kritischen Bewusstseins und der Erkenntnis gesellschaftlicher Relevanz von Forschung und Lehre und damit der politischen Verantwortung innerhalb von Universität und Gesellschaft. | ||
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- | . . . setzt sich ein für die Verbesserung des Wissenschafts- und Lehrbetriebs im Fachgebiet Informatik, insbesondere an der Fakultät für Informatik der Technischen Universität Dortmund. | ||
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- | . . . wirkt im Rahmen ihrer Aufgaben darauf hin, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Staatsangehörigkeit, | ||
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- | c) Zur Unterstützung der Ziele nach a) und b) . . . | ||
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- | . . . gründet und fördert die Fachschaft Informatik studentische Arbeitsgruppen. | ||
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- | . . . arbeitet die Fachschaft Informatik mit anderen Organisationen und Studierendenschaften zusammen. | ||
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- | ==== 1.3. Organe ==== | ||
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- | a) Die Organe der Fachschaft Informatik sind die in §4 FsRO bestimmten. | ||
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- | b) Die Mitglieder der Organe vertreten die Interessen der Fachschaft Informatik in den Gremien der Universität, | ||
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- | ===== Artikel 2 Die Fachschaftsvollversammlung ===== | ||
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- | ==== 2.1. Mitglieder und Teilnehmer ==== | ||
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- | Mitgliedschaft und Teilnahme an der Fachschaftsvollversammlung richten sich nach §14(4) FsRO sowie §43(2) SdS. | ||
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- | ==== 2.2 Aufgaben ==== | ||
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- | a) §14(2) FsRO findet Anwendung. | ||
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- | b) Die Fachschaftsvollversammlung hat folgende besondere Aufgaben, die von keinem anderen Organ der Fachschaft Informatik wahrgenommen werden können: | ||
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- | 1) Aufgaben nach §16(3) Satz 1 FsRO. | ||
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- | 2) Aufgaben nach §8(1–3, | ||
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- | 3) Entlastung der Finanzreferentin bzw. des Finanzreferenten des Fachschaftsrates und ihrer bzw. seiner Vertretung. | ||
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- | 4) Erteilung von Weisungen an den Fachschaftsrat und an Gremienmitglieder. | ||
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- | 5) Auslegung der Fachschaftssatzug in Zweifelsfällen. | ||
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- | ==== 2.3 Turnus ==== | ||
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- | a) Die Fachschaftsvollversammlung tagt mindestens einmal im Semester. | ||
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- | b) Die Fachschaftsvollversammlung tagt nicht in der vorlesungsfreien Zeit und an keinem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. | ||
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- | c) Die Fachschaftsvollversammlung tagt in der Regel öffentlich. | ||
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- | ==== 2.4 Einberufung ==== | ||
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- | a) Die Fachschaftsvollversammlung findet statt: | ||
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- | 1) auf Beschluss des Fachschaftsrates, | ||
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- | 2) auf Verlangen der Mehrheit der stimmberechtigten studentischen Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaft Informatik im Fakultätsrat, | ||
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- | 3) auf Verlangen von mindestens zwanzig (20) Mitgliedern der Fachschaft Informatik oder mindestens 5% der Mitglieder der Fachschaft Informatik, | ||
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- | 4) auf Beschluss des Studierendenparlaments der Technischen Universität Dortmund, | ||
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- | 5) auf Beschluss einer anderen Tagung der Fachschaftsvollversammlung. | ||
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- | In den Fällen 2) bis 4) gilt: Die Einberufung der Fachschaftsvollversammlung muss beim Fachschaftsrat schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag muss die vorläufige Tagesordnung der Fachschaftsvollversammlung beinhalten. Der Fachschaftsrat ist verpflichtet, | ||
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- | b) Die Einberufung erfolgt stets unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung. | ||
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- | c) Die Einberufung, | ||
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- | ==== 2.5 Versammlungsleitung, | ||
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- | a) Die Versammlungsleitung wird gemäß §14(3) FsRO bestimmt. | ||
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- | b) Im Anschluss werden insgesamt mindestens zwei Protokollantinnen bzw. Protokollanten in offener Abstimmung bestimmt. | ||
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- | c) Daraufhin wird die endgültige Tagesordnung beschlossen. | ||
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- | d) Von jeder Tagung der Fachschaftsvollversammlung wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. Es enthält mindestens: | ||
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- | 1) den Zeitpunkt und Ort der Sitzung, | ||
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- | 2) die Namen der Versammlungsleitung sowie der Protokollantinnen und Protokollanten, | ||
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- | 3) die endgültige, | ||
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- | 4) alle Beschlüsse und deren Abstimmungsergebnis, | ||
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- | 5) die Wahlergebnisse mit den vollen Namen der Kandidatinnen und Kandidaten und dem Vermerk, ob die Wahl angenommen wurde, | ||
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- | 6) die Ergebnisse von Abwahlen. | ||
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- | e) Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und von den Protokollantinnen und Protokollanten unterzeichnet. | ||
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- | ==== 2.6 Tagesordnung ==== | ||
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- | a) Die vorläufige Tagesordnung einer Fachschaftsvollversammlung beginnt mit der Bestimmung der Versammlungsleitung, | ||
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- | b) Außer in den Fällen 2.4.a)2) bis 2.4.a)5) hat die vorläufige Tagesordnung der ersten Fachschaftsvollversammlung im Semester den Punkt „Tätigkeitsbericht des Fachschaftsrates“ und „Tätigkeitsbericht der Gremienvertreter“ zu enthalten. | ||
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- | c) Eine Vollversammlung, | ||
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- | d) Die Fachschaftsvollversammlung kann eine Satzungsänderung nur durchführen, | ||
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- | e) Aus der vorläufigen Tagesordnung dürfen Tagesordnungspunkte, | ||
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- | f) Die endgültige Tagesordnung hat zudem immer den Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ zu enthalten. | ||
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- | ==== 2.7 Wahlen und Abstimmungen ==== | ||
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- | a) Die Fachschaftsvollversammlung ist nur beschlussfähig, | ||
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- | b) Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Fachschaftsvollversammlung festgestellt und gilt solange als gegeben, bis die Beschlussunfähigkeit formal festgestellt wird. | ||
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- | c) §43(4–5) SdS finden Anwendung. | ||
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- | d) Stellt die Versammlungsleitung bei einer offenen Abstimmung eine eindeutige Mehrheit fest, werden nur auf Antrag eines anwesenden Mitgliedes die Stimmen einzeln ausgezählt. Gibt es keinen solchen Antrag, so wird im Protokoll „Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.“ bzw. „Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.“ vermerkt. | ||
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- | e) Bei Wahlen finden §43(4–6) und §44 der SdS Anwendung. Insbesondere auf Widersprüche | ||
- | nach §44(1) Satz 3 erster Halbsatz ist Rücksicht zu nehmen. | ||
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- | f) Ein Beschluss der Fachschaftsvollversammlung ist für den Fachschaftsrat bindend. | ||
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- | === 2.7.1 Wahl des Fachschaftsrates === | ||
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- | a) Zum Mitglied im Fachschaftsrat kann jedes Mitglied der Fachschaft Informatik gewählt werden. Jede und jeder Kandidierende muss während der Fachschaftsvollversammlung anwesend sein. Abweichend können Mitglieder der Fachschaft vor der Vollversammlung dem Vorsitz der Fachschaft die Kandidatur schriftlich mitteilen, wenn sie einen wichtigen Grund zur Abwesenheit haben. Durch die Verlesung dieser Mitteilung kandidieren die betroffenen Personen auch in Abwesenheit. | ||
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- | b) Die Wahl besteht aus einem einzelnen Wahlgang. Der zu verwendende Wahlmodus ist eine Zustimmungswahl, | ||
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- | c) Abweichend vom Regelfall kann die Fachschaftsvollversammlung mit einfacher Mehrheit be- | ||
- | schließen, die folgenden Posten in geheimer Einzelwahl zu wählen: | ||
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- | * Vorsitz und Stellvertretung | ||
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- | * Finanzreferentin bzw. Finanzreferent sowie ihre bzw. seine Stellvertretung | ||
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- | Die Bestimmung dieser Posten aus der Mitte des Fachschaftsrates entfällt entsprechend. | ||
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- | d) §44(2) Unterpunkt 3 SdS findet Anwendung. | ||
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- | === 2.7.2 Bestimmung der Kassenprüfer === | ||
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- | a) Kassenprüfer werden gemäß §28(1) FsRO gewählt. | ||
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- | b) Ungeachtet dessen darf jede Person auf Antrag an den Fachschaftsrat dessen Kasse prüfen. | ||
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- | ==== 2.8 Studentische Arbeitsgruppen ==== | ||
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- | a) Die Gründung und Finanzierung von Arbeitsgruppen richtet sich nach §15 FsRO. | ||
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- | b) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) werden in diesem Sinne als studentische Arbeitsgruppe angesehen. | ||
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- | c) Die Fachschaft fördert zudem grundsätzlich eine studentische Arbeitsgruppe in einem der Haushaltslage der Fachschaft angemessenem Rahmen, die sich zur Aufgabe macht, eine Fachschaftszeitung zu erstellen und zu veröffentlichen, | ||
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- | ==== 2.9 Geschäftsordnung ==== | ||
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- | Diese Satzung regelt den regulären Ablauf einer Fachschaftsvollversammlung gemäß §14(7) FsRO | ||
- | und ist damit auch als Geschäftsordnung für diese zu verstehen. | ||
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- | ===== Artikel 3 Der Fachschaftsrat ===== | ||
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- | ==== 3.1 Mitglieder ==== | ||
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- | Die Zusammensetzung des Fachschaftsrates richtet sich nach §6 FsRO. | ||
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- | ==== 3.2 Aufgaben ==== | ||
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- | a) Der FsR nimmt seine Aufgaben gemäß §5 FsRO wahr. | ||
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- | b) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist verpflichtet, | ||
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- | Während der Vorlesungszeit ist dies mindestens eine eineinhalbstündige Sprechstunde pro Woche. | ||
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- | Während der vorlesungsfreien Zeit bestimmt der Fachschaftsrat regelmäßige Sprechstunden, | ||
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- | Die Termine der Sprechstunden sind öffentlich auszuhängen und auf den Webseiten der Fachschaft bekannt zu geben. | ||
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- | ==== 3.3 Verantwortlichkeit ==== | ||
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- | a) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist zur Teilnahme an einer Fachschaftsvollversammlung verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen auf der Versammlung gehindert sein, so hat es dies sobald möglich mitzuteilen und zu begründen. | ||
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- | b) Der Fachschaftsrat ist der Fachschaftsvollversammlung verantwortlich; | ||
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- | c) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates ist zur Anwesenheit bei den regulären Sitzungen des Fachschaftsrates verpflichtet. Sollte ein Mitglied durch besondere Umstände am Erscheinen an einer regulären Sitzung des Fachschaftsrates gehindert sein, so hat es dies sobald möglich mitzuteilen und zu begründen. | ||
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- | ==== 3.4 Wahlen, Amtszeit ==== | ||
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- | a) Die Amtszeit des FsR richtet sich nach §9 FsRO. | ||
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- | b) Sinkt die Zahl der Mitglieder im Fachschaftsrat unter sechs Personen, so ist zum nächstmöglichen Termin eine Fachschaftsvollversammlung zur Durchführung einer Neuwahl einzuberufen. | ||
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- | c) Mitglieder des Fachschaftsrates, | ||
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- | d) Auf jeder Fachschaftsvollversammlung kann auf Antrag eines Mitgliedes der Fachschaft Informatik eine Nachwahl stattfinden. | ||
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- | e) Das Ausscheiden von Mitgliedern geschieht gemäß §10 FsRO. | ||
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- | ==== 3.5 Abwahl und Rücktritt ==== | ||
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- | a) Die Abwahl von Mitgliedern des Fachschaftsrates geschieht gemäß §12 FsRO durch die Fachschaftsvollversammlung. | ||
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- | b) Jedes Mitglied des Fachschaftsrates kann jederzeit zurücktreten. Hierzu ist ein formloses und dokumentenechtes Schriftstück mit Unterschrift erforderlich. | ||
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- | §11(2) FsRO findet Anwendung. | ||
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- | c) In beiden Fällen endet die Amtszeit unverzüglich. Die Einweisung anderer Mitglieder des Fachschaftsrates nach Artikel 3.4.c) ist weiterhin durchzuführen. | ||
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- | ==== 3.6 Struktur ==== | ||
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- | === 3.6.1 Vorsitz === | ||
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- | a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl der bisherigen Amtsinhaberin bzw. des bisherigen Amtsinhabers, | ||
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- | b) Der Vorsitz vertritt die Fachschaft und den Fachschaftsrat. Die Stellvertretung kann ihn vertreten. | ||
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- | c) Der Vorsitz erhält eine Sperrvollmacht über das Konto der Fachschaft Informatik. Er muss Zugriffe auf das Konto der Fachschaft durch die Kassenverwaltung gegenzeichnen. | ||
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- | d) §11(1) FsRO ist anzuwenden. | ||
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- | === 3.6.2 Finanzen === | ||
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- | a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl des bisherigen Amtsinhabenden, | ||
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- | b) §21 FsRO findet Anwendung. | ||
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- | c) §20 FsRO findet Anwendung. | ||
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- | d) §11(1) FsRO ist anzuwenden. | ||
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- | === 3.6.3 Kassenverwaltung === | ||
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- | a) Der Fachschaftsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung, oder auf der nächsten Sitzung nach Rücktritt oder Abwahl des bisherigen Amtsinhabers, | ||
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- | b) Der Zahlungsverkehr wird gemäß §25 FsRO abgehandelt. | ||
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- | Die Paragraphen der Fachschaftsrahmenordnung des Abschnittes V. (§§17–30 FsRO) zur Haushalt und Wirschaftsführung finden Anwendung. | ||
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- | === 3.6.4 Beauftragte === | ||
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- | a) Der Fachschaftsrat ist berechtigt, Personen mit besonderen beratenden Aufgaben, zur Verwaltung interner Angelegenheiten oder zur Organisation von Veranstaltungen zu beauftragen. Diese Posten sind primär mit Mitgliedern des Fachschaftsrates zu besetzen. | ||
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- | b) Eine Beauftragung geschieht durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit und ist nur dann gültig, wenn der Beauftragte die Aufgabe angenommen hat. | ||
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- | c) An Personen, die bei der Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen beteiligt waren, darf eine den Finanzen der Fachschaft angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden. | ||
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- | === 3.7 Sitzung des Fachschaftsrates ==== | ||
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- | a) Der regelmäßige Turnus sowie der Ablauf der Sitzungen des Fachschaftsrates werden in seiner Geschäftsordnung festgelegt. | ||
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- | b) Der Fachschaftsrat tagt in der Regel öffentlich. | ||
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- | c) Der regelmäßige Turnus der Sitzungen des Fachschaftsrates ist öffentlich bekannt zu geben und auszuhängen. | ||
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- | ==== 3.8 Beschlüsse und Abstimmungen ==== | ||
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- | a) Die Beschlussfähigkeit des Fachschaftsrates richtet sich nach §7 FsRO. | ||
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- | b) Die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit wird zu Beginn einer Sitzung und kann auch während einer Sitzung auf Antrag festgestellt werden. | ||
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- | c) Stimmberechtigt über Beschlüsse sind ausschließlich Mitglieder des Fachschaftsrates. | ||
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- | d) Über Beschlüsse wird in der Regel offen mit Handzeichen abgestimmt. Ausnahmen sind in der Geschäftsordnung festzulegen. | ||
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- | e) Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr Stimmen dafür als dagegen sind. Außerdem gilt: | ||
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- | 1) Beschlüsse, | ||
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- | 2) Beschlüsse, | ||
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- | f) Beschlüsse sind immer öffentlich zu fassen. | ||
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- | ==== 3.9 Protokolle ==== | ||
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- | a) Von jeder Sitzung des Fachschaftsrates ist ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen. | ||
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- | b) Das Protokoll einer Sitzung muss mindestens folgende Informationen beinhalten: | ||
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- | 1) Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung, | ||
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- | 2) die Namen aller anwesenden Mitglieder des Fachschaftsrates und aller anwesenden Gäste, die von ihrem Rederecht während der Sitzung Gebrauch gemacht haben, | ||
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- | 3) die Tagesordnung, | ||
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- | 4) getätigte Beschlüsse und ihre Abstimmungsergebnisse. | ||
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- | c) Näheres darf die Geschäftsordnung des Fachschaftsrates regeln. | ||
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- | ==== 3.10 Geschäftsordnung ==== | ||
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- | a) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Geschäftsordnung zur Regelung der regulären Sitzungen. | ||
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- | b) Die Geschäftsordnung hat der effizienten Durchführung einer Sitzung des Fachschaftsrates beizutragen und darf sich nicht mit den Inhalten dieser Satzung widersprechen. | ||
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- | ===== Artikel 4 Gremienvertreter ===== | ||
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- | ==== 4.1 Definition ==== | ||
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- | Unter den Begriffen „Gremienvertreterin“ und „Gremienvertreter“ versteht diese Satzung alle Angehörigen der Fachschaft, die gewähltes Mitglied in einem Gremium oder Organ der Fakultät Informatik, der Technischen Universität Dortmund oder ihrer verfassten Studierendenschaft, | ||
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- | ==== 4.2 Berichtspflicht und Zusammenarbeit ==== | ||
- | |||
- | a) Auf der ersten Fachschaftsvollversammlung im Semester berichten die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter über ihre Arbeit in den Gremien, sofern diese die Interessen der Fachschaft berührt und ihre Pflicht zur Verschwiegenheit dem nicht entgegensteht. | ||
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- | b) Die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter berichten dem Fachschaftsrat, | ||
- | |||
- | c) Der Fachschaftsrat berichtet den studentischen Vertreterinnen und Vertretern im Fakultätsrat über seine Arbeit, sofern diese im Bezug zu der Arbeit der Fakultät und ihrer Gremien steht. | ||
- | |||
- | d) Der Fachschaftsrat unterstützt Gremienvertreterinnen und -vertreter (ausgenommen solcher in Organen und Gremien der verfassten Studierendenschaft auf Ebene der Hochschule) im Rahmen seiner Möglichkeiten in ihrer Arbeit, indem er Arbeitsplätze, | ||
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- | ===== Artikel 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen ===== | ||
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- | ==== 5.1 Salvatorische Klausel ==== | ||
- | |||
- | Sollte sich nach Inkrafttreten dieser Satzung eine einzelne Bestimmung als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, | ||
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- | ==== 5.2 Permanenz von Wahlen und Beschlüssen ==== | ||
- | |||
- | Wahlen und Beschlüsse, | ||
- | vorgenommen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich gegen die Satzung verstoßen. | ||
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- | ==== 5.3 Übergang der Amtszeit ==== | ||
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- | Der Fachschaftsrat, | ||
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- | ==== 5.4 Inkrafttreten ==== | ||
- | |||
- | Diese Satzung muss von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer Fachschaftsvollversammlung angenommen werden. Sie tritt am Tag nach Genehmigung durch das Studierendenparlament in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung außer Kraft. Die Genehmigung kann nur aus Rechtsgründen versagt werden. | ||
- | |||
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- | ==== 5.5 Änderungen und Außerkrafttreten ==== | ||
- | |||
- | a) Bestimmungen dieser Satzung können von einer Fachschaftsvollversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden geändert werden. | ||
- | |||
- | b) Die gleiche Mehrheit ist erforderlich, | ||
- | |||
- | c) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn eine Fachschaftsvollversammlung nach dieser Satzung mit satzungsändernder Mehrheit eine neue Fachschaftssatzung beschließt. |