Die Kassenprüfung

Bei der Kassenprüfung wird unter anderem geprüft, ob für jede Auszahlung ein Finanzbeschluss vorliegt, die Kontoauszüge mit der Buchhaltung übereinstimmen, die Barkasse den vorgesehenen Betrag enthält und ob sonstige Unstimmigkeiten aufgetreten sind. Ebenso können die Prüfer:innen Ausgaben bemängeln, die sie für nicht sinnvoll oder zu hoch halten. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird in einem Bericht festgehalten.

Der Bericht wird auf der FVV vorgestellt. Zusammen mit dem Finanzbericht des FSR dient er der FVV als Grundlage, um über die Entlastung der Finanzreferent:innen zu entscheiden.

ältere Berichte

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  • Zuletzt geändert: 2024/02/20 16:37
  • von cegr