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Wer weitere Fragen hat, die hier nicht beantwortet werden kann uns eine Mail an unsere Mailingliste schreiben.

Für Annerkennungen ist Prof. Sohler als stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses zuständig. Darunter fallen sowohl Leistungen aus anderen Studiengängen, als auch aus Auslandssemestern.

Für solche Anerkennungen gibt es ein Formular, welches man zur Zeit nur erhält, wenn man Prof. Sohler eine Mail schreibt.

Sind die Analysis 1/Lineare Algebra 1 und MafI 1/2 bzw. HöMa 1/2 äquivalent?
Kann ich ein anderes als die im Anhang der BPO genannten Neben-/Anwendungsfächer wählen?
Kann ich eine Abschlussarbeit an einer anderen Fakultät schreiben

Gegen Prüfungen und auch gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann innerhalb von einer gewissen Frist (4Wochen?) Einspruch erhoben werden.

Die Veranstaltung weicht vom Modulhandbuch ab, ist das rechtens?
Kann ich Prüfungen ablegen, die nicht für meinen Studiengang vorgesehen sind?
Bis wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Nach Beschluss (Link?) des Prüfungsausschusses ist eine Abmeldung von Klausuren bis zu 7 Tage vor der Klausur möglich.

Wie lasse ich mir eine Zusatzleistung anrechnen?

Dafür ist Frau Schiller vom Prüfungsamt zuständig. Der Antrag hat folgende Form:

Hiermit beantrage ich <Name, Matrikelnummer> folgende Zusatzleistungen auf meinem Abschlusszeugnis <Studiengang> aufzuführen.

Datum, Unterschrift

Dazu muss der Nachweis über die erbrachte Leistung eingereicht werden. Wichtig ist zudem, dass der Antrag gestellt wird, bevor die letzte Prüfungsleistung des Studiums eingetragen ist, da danach das Zeugnis nicht mehr geändert wird.

  • gremien/pa/faq_pa.1400058696.txt.bz2
  • Zuletzt geändert: 2014/05/14 11:11
  • von sebastian.gerard