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Der Promotionsausschuss ist für alle Themen rund um die Promotion zuständig und stellt damit sozusagen den Prüfungsausschuss für die Doktoranden dar.

Im Promotionsausschuss wird zu jeder Promotion jeweils

  • entschieden, ob promoviert werden darf und ob der/die Doktorand/in dazu noch Prüfungen nachholen muss, falls er/sie fachfremd ist;
  • darauf geachtet, dass die Promotionsordnung eingehalten wird;
  • das Thema der Arbeit festgeschrieben;
  • festgelegt, wer die Doktorarbeit betreut, korrekturliest und bewertet.

Darüber hinaus führt der Promotionsausschuss Statistiken über Promotionen an der TU Dortmund und entscheidet bei Problemem im Zusammenhang mit Promotionen. Wenn die Fakultät eine neue Promotionsordnung haben moechte, wird sie ebenfalls vom Promotionssausschuss entworfen.

Der Promotionsausschuss ist zusammengesetzt aus 4P:1S:2W (4 Professoren, 1 Student, 2 WiMis), die Sitzungen sind nicht-öffentlich. Studentische Vertreter müssen das Grundstudium abgeschlossen haben.

Die aktuellen studentischen Mitglieder sind Jakob Vogt und Lena Krieg als Stellvertreterin. Beim Dekanat gibt es auch die komplette Aufstellung.

Die aktuelle Promotionsordnung gibt es auf der entsprechenden Dekanats-Webseite.

  • gremien/proma/start.1572010986.txt.bz2
  • Zuletzt geändert: 2019/10/25 15:43
  • von patrick.hesseler