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Gremien

Für die Organisation der Universität und der Fachschaft existieren viele verschiedene Gremien, welche unterschiedlichste Aufgaben haben und mit ihren Entscheidungen direkt oder indirekt Einfluss auf das Studium oder das Leben in und um der Uni haben. Dabei sind folgende Definitionen zu unterscheiden:

  • Fakultät: Alle Mitarbeiter (Profs, WiMi, NWiMis) und Studierende der Fachrichtung
  • Fachschaft: Alle Studierende der Fachrichtung
  • Studierendenschaft: Alle Studierende der Uni

Alle Studierende der Fachschaft bilden die Fachschaftsvollversammlung (das höchste Gremium der Fachschaft). Diese wählt den Fachschaftsrat, welche die Mittel der Fachschaft verwaltet und ihre Interessen vertritt.

In der Fakultät existieren mehrere Gremien, welche größtenteils auch mit studentischen Mitgliedern besetzt werden. Für Studierende sind insbesondere der Fakultätsrat, das höchste Gremium der Fakultät, und der Prüfungsausschuss relevant. Dabei beschließt der Fakultätsrat zum Beispiel neue Prüfungsordnungen und Modulhandbücher, besetzt Berufungskommissionen und wählt alle anderen Gremien der Fakultät. Der PA ist für viele Aufgaben im Bezug zur Prüfungsordnung zuständig, während der Master-Zulassungsausschuss über die Zulassung zum Master entscheidet.

Fakultätsrat (FakRat)

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Der Fakultätsrat (abgekürzt FakRat oder FR) ist das höchste beschlussfassende Gremium unserer Fakultät. Er beschließt alle wesentlichen Entscheidungen, die unsere Fakultät betreffen, unter anderem auch über Vorlagen aus den untergeordneten Fakultätskommissionen wie LuSt und HaSt (Ausschüsse wie der Prüfungsausschuss agieren autonom). Somit werden hier die abschließenden Entscheidungen in Lehre, Forschung und Haushalt getroffen.
Solltest du bezüglich der Arbeit im FR Anregungen oder Fragen haben, können dir die studentischen Mitglieder gerne weiterhelfen oder -vermitteln.

Als studentische Mitglieder engagieren sich für euch:

Die studentischen FR-Mitglieder könnt ihr unter fakrat@oh14.de erreichen.

Haushalt und Struktur (HaSt)

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Die Kommission für Haushalt und Struktur ist eine Kommission des Fakultätsrates. Sie kümmert sich im wesentlichen um drei Dinge: Die finanziellen Angelegenheiten der Fakultät, die Ausrichtung der Fakultät bei Ausschreibung von Professuren und die Außendarstellung der Fakultät.

Die HaSt tagt öffentlich. Sie ist aus 3P:1S:1W (3 Professoren, 1 Student, 1 WiMi) zusammengesetzt. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat gewählt.

Die studentischen Vertreter in der HaSt sind momentan Fabian Winter, Se. Peisker (V) und Jonas Morgala-Kattenbusch (V). Beim Dekanat gibt es auch die komplette Aufstellung.

Der Arbeitsaufwand beträgt zumindest 2-3 Stunden im Monat (für die Sitzungen), darüber hinaus sollte man sich aber auch noch Gedanken über die dort anstehenden Themen machen (kann beliebig lange dauern). Weiterhin gilt es die Interessen der Studierendenschaft zu vertreten und ggf. eigene Anträge durchzuboxen, was natürlich eine entsprechende Vorbereitung erfordert.

Die studentischen Vertreter in der HaSt können unter der Adresse hast@oh14.de erreicht werden.

Studienbeirat (StBR)

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Der Studienbeirat (StBR) (ehem. Kommission für Lehre und Studium (LuSt)) ist eine Kommission der Fakultät für Informatik. Der StBR beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Lehre der Fakultät. Das umfasst die Planung von Ordnungen, die Euer Studium verbindlich regeln, also der Prüfungsordnungen für Bachelor, Master und Lehramt. Der StBR bespricht, welche Lehrveranstaltungen in den nächsten Semestern angeboten werden, wer sie durchführt, wieviele Mitarbeiter die Übungen betreuen, und ähnliches. In dem StBR werden außerdem Anträge für Projektgruppen und Proseminare, Moduländerungen und Nebenfachvereinbarungen behandelt. Nach abschließender Abstimmung werden Empfehlungen an den Fakultätsrat ausgesprochen.

Wenn z.B.

  • in Eurem Nebenfach Veranstaltungen, die Ihr für Prüfungen braucht, nicht mehr angeboten werden,
  • es Schwierigkeiten mit den Veranstalter*innen von Praktika, Projektgruppen, Seminaren, o.ä. gibt,

dann ist der StBR das richtige Gremium, um diese zu behandeln. Auch wenn Ihr Ideen für eine bessere Organisation des Studiums oder für andere Lehrinhalte habt, könnt Ihr sie einbringen, indem ihr euch per Mail an lust@oh14.de wendet.

Der Studienbeirat tagt in der Regel einmal monatlich. Die aktuelle Zusammensetzung findet ihr auf den Seiten der Fakultät. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat gewählt.

Die studentischen Vertreter in dem StBR sind momentan

Prüfungsausschuss (PA)

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Der Prüfungsausschuss (PA) / Masterzugangsausschuss (MaZa) ist im Prinzip für alles zuständig, was irgendwie mit Prüfungen zu tun hat. Er

  • ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen von Studiengängen an anderen Hochschulen und in anderen Studiengängen, sowie die Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten;
  • entscheidet über die Verlängerung von Fristen;
  • sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und entscheidet über Widersprüche gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen;
  • entscheidet über Äquivalenzbestimmungen und „exotische“ Nebenfächer, d.h. Nebenfächer, die nicht im Anhang der Prüfungsordnung geregelt sind und im Einzelfall beantragt werden müssen (z.B. Archäologie, Kunst)
  • und befasst sich mit allen anderen Anträgen bezüglich der Prüfungsordnungen oder Prüfungen.

Für Anerkennungsfragen ist der/die stellvertretende Vorsitzende zuständig. Dazu solltet Ihr mit ihm oder ihr einfach Kontakt aufnehmen und alle relevanten Unterlagen beibringen.

Der PA tagt etwa monatlich und die Sitzungen sind nicht öffentlich!

Der Masterzugangsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Master von Studenten, die

  • ihren Bachelor nicht an der TU Dortmund gemacht haben oder
  • ihren Bachelor an der TU Dortmund gemacht haben, aber deren Note schlechter als 2,5 ist.

Im PA sitzen 4P:2S:1W (4 Professoren, 2 Studenten, 1 WiMi). Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Professoren/Professorinnen

  • Prof. Falk Howar (Vorsitzender; LS 14)
  • Prof. Günter Rudolph (stellv. Vorsitzender; LS 11)
  • Prof. Johannes Fischer (LS 11)
  • Prof. Erich Schubert (LS 8)
  • Prof. Jian-Jia Chen (Vertreter; LS 12)

Wissenschaftliche MitarbeiterInnen

  • Ingo Schulz (LS 4)
  • Jens Zentgraf (Vertreter; LS 11)

Studierende

Die studentischen Mitglieder im Prüfungsausschuss sollten über folgende Mailingliste angeschrieben werden:

  • fsinfo-dpa[at]lists.cs.tu-dortmund.de oder
  • pa[at]oh14.de

Darüber hinaus können Vorsitzender und Stellvertreter Vorsitzender im PA gezielt angeschrieben oder in deren Sprechstunde besucht werden (die Zuständigkeiten stehen oben unter Allgemeine Informationen). Die WiMis möchten hingegen nicht direkt angesprochen oder gar bei der Arbeit aufgesucht werden! Die Studis bieten Euch umfassende Kontaktmöglichkeiten und Hilfe.

Prüfungskommission für Bewerber nach der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (BBHSZVO)

Qualitätsverbesserungskommission (QUEST)

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Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Qualität der Lehre, die seit dem Wintersemester 2011/12 Studienbeiträge ersetzen, müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Die Fakultät für Informatik hat daher eine Qualitätsverbesserungskommissionen (QUEST) eingerichtet, die mehrheitlich mit Studierenden besetzt sind und die Vorschläge für die Verwendung der Mittel machen soll.

Alle aktuellen Mitglieder können hier hier eingesehen werden.

Informationen und Dokumente der QUEST können im Fakultätsnetz hier abgerufen werden.

Die studentischen QUEST-Mitglieder könnt ihr unter quest [ät] oh14.de erreichen

Qualitätssicherung der Lehre (QSL)

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Die Fakultätskommission zur Qualitätssicherung der Lehre (QSL) besteht aus einem Professor, einem WiMi und einem Studenten. Die kleine Größe und paritätische Besetzung erlauben neben offenem Reden und schnellen Beschlüssen auch eine gute studentische Interessenvertretung. QSL steht dabei für Qualitätssicherung der Lehre und beschreibt damit sehr passend ihren Aufgabenbereich. Im Arbeitspapier der QSL heißt es: ”Ziel der Qualitätssicherung der Lehre ist es, in den verschiedenen Studiengängen, an denen der Fachbereich Informatik beteiligt ist, die Qualität der Lehrveranstaltungen abzusichern. Die Problematik der Messung der Qualität der Lehre und die Unterschiedlichkeit der Strategien zur Realisierung guter Lehre sind der Kommission dabei bewusst. Aus diesem Grund sieht das Rektoratspapier zur Qualitätssicherung auch einen iterativen Prozess vor, für den zunächst initiale Ziele und Methoden festgelegt werden und bei dem Ziele und Methoden sukzessiv verbessert werden können. Die Ziele und Methoden der QSL werden jährlich von der QS-Kommision überprüft und bei Bedarf angepasst. Dem FBR wird darüber berichtet.”

Als erstes Ziel wurde der alte LLP (Lehrer-Lämpel-Pokal) in eine fakultätsweite Auswertung umgewandelt. Die Ergebnisse der Umfragen werden evaluiert und Maßnahmen durch die QSL vorgeschlagen und teilweise durchgeführt. Dazu zählen beispielsweise Gespräche mit einzelnen Dozenten. Die Nutzung der Umfrage wird weiter evaluiert und verbessert.

Zu den weitere Bereichen, die bezüglich der Qualität der Lehre wichtig sind, zählen unter anderem:

  • Alumni-Verein (z.B. Feedback durch den Alumni-Verein über die Ausbildung)
  • Lehrbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten des HDZ
  • Forschungsorientiertes Lehrprofil

Im Moment sind die Mitglieder der QSL: Prof. Dr. Thomas Schwentick, Stefan Michaelis, Pauline Speckmann, Fabian Winter (Vertretung), Bianca Ruland (Vertretung).

Sitzungen finden jeweils nach Bedarf statt.

Promotionsausschuss (PromA)

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Der Promotionsausschuss ist für alle Themen rund um die Promotion zuständig und stellt damit sozusagen den Prüfungsausschuss für die Doktoranden dar.

Im Promotionsausschuss wird zu jeder Promotion jeweils

  • entschieden, ob promoviert werden darf und ob der/die Doktorand/in dazu noch Prüfungen nachholen muss, falls er/sie fachfremd ist;
  • darauf geachtet, dass die Promotionsordnung eingehalten wird;
  • das Thema der Arbeit festgeschrieben;
  • festgelegt, wer die Doktorarbeit betreut, korrekturliest und bewertet.

Darüber hinaus führt der Promotionsausschuss Statistiken über Promotionen an der TU Dortmund und entscheidet bei Problemem im Zusammenhang mit Promotionen. Wenn die Fakultät eine neue Promotionsordnung haben moechte, wird sie ebenfalls vom Promotionssausschuss entworfen.

Der Promotionsausschuss ist zusammengesetzt aus 4P:1S:2W (4 Professoren, 1 Student, 2 WiMis), die Sitzungen sind nicht-öffentlich. Studentische Vertreter müssen das Grundstudium abgeschlossen haben.

Die aktuellen studentischen Mitglieder sind Jakob Vogt und Lena Krieg als Stellvertreterin. Beim Dekanat gibt es auch die komplette Aufstellung.

Die aktuelle Promotionsordnung gibt es auf der entsprechenden Dekanats-Webseite.

Vergabeausschuss Promotionsstipendien

Gleichstellungskommission (GK)

Berufungskommissionen (BKs)

Berufungskommissionen haben die Aufgabe, aus den Bewerbern um eine ausgeschriebene Professoren*Innen-Stelle („Professur“) geeignete Kandidaten*Innen auszuwählen. Dazu wird für jede freie Professur eine eigene Berufungskommission gebildet. Die Auswahl der Bewerber*Innen, die letztendlich berufen werden sollen, geschieht durch Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Einladung von geeignet erscheinenden Kandidaten*Innen zu Vorträgen vor der Kommission. Die Kommission erstellt einen Berufungsvorschlag mit mehreren Personen in priorisierender Reihenfolge und legt sie dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vor.

  • Voraussetzung: Eine Professoren*Innen-Stelle wird frei oder die Fakultät richtet eine neue ein.
  • Im Fakultätsrat wird auf Vorschlag des Dekanats die Ausrichtung bzw. Widmung der Professur (d.h. das Fachgebiet) festgelegt. Dies erfolgt auf Grund von Überlegungen wie „welches Grundgebiet ist aktuell nicht abgedeckt“ und „mit welchem Spezialgebiet können wir unsere Fakultät aufwerten“. Ggf. muss dazu eine Professur umgewidmet werden.
  • Der Fakultätsrat wählt eine Berufungskommission sowie einen Vorsitzenden (an dem die ganze formale Arbeit hängen bleibt).
  • Die Berufungskommission arbeitet Auswahlkriterien für die Professur aus und schreibt einen Ausschreibungstext. Diese werden vom Fakultätsrat beschlossen.
  • Das Dekanat schreibt die Stelle in einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften aus. Anschließend beginnt die Bewerbungsphase.
  • Die Berufungskommission trifft sich in mehreren Sitzungen, in denen die Bewerbungen gesichtet werden. Mal sind es unter 10 Bewerbungen, mal auch über 60… meist kann ein guter Teil relativ schnell aussortiert werden.
  • Im Laufe der Zeit einigt sich die Kommission auf weniger als 10 Kandidaten*Innen, die zur genaueren Begutachtung zu einem Kolloquium (bzw. Gastvortrag) eingeladen werden. Hier haben gerade die Studierenden der Kommission die Gelegenheit, sich einen Eindruck vom Vortrags- und Lehrestil der Kandidaten*Innen zu machen.
  • Die Kommission einigt sich auf eine Liste von Kandidaten*Innen, die in der Listenreihenfolge gefragt werden sollen, ob sie die Stelle annehmen. Diese Liste muss noch von Fakultätsrat und Senat abgesegnet werden.
  • Schlussendlich verhandeln Dekanat und Rektorat mit den Kandidaten*Innen über Gehalt, Mittel, Mitarbeiter*Innen, Räume, Ausstattung usw. Akzeptiert der Kandidat das Angebot nicht, wird dieses verbessert oder der/die nächste von der Liste gefragt.
  • Sobald ein(e) Kandidat(in) akzeptiert hat, tritt dieser die Professur an und die Berufungskommission löst sich auf.

Jeder Informatik-Studierende hat die Möglichkeit, sich in eine Berufungskommission wählen zu lassen. Hier bietet sich die Möglichkeit, einmal eine andere Seite der Professorenschaft kennenzulernen und tatsächlich mitzudiskutieren. Hier sieht man auch, wie ein Bewerbungsverfahren an der Uni läuft. Und keine Angst, meistens sind mehrere Studis beteiligt – und meistens ist mindestens ein erfahrener Studi mit dabei. Halt einfach die Augen offen, lies auf der FSInfo-Studis-Mailinglisten mit, schau mal auf den Dekanatsseiten, ob demnächst eine Professur vakant wird … oder sprich mit den studentischen Mitgliedern des Fakultätsrates.

Je nach Anzahl der Bewerbungen auf eine Stelle ist der Arbeitsaufwand für die Mitglieder*Innen der betreffenden Kommission natürlich unterschiedlich groß. Für Studierende ergibt sich hier die Möglichkeit, aktiv an Personalentscheidungen des Fachbereiches mitzuwirken.

Eine Berufungskommission besteht aus mindestens 3P:1S:1W, kann aber auch größer sein. Die Professoren haben allerdings immer die absolute Mehrheit. Die Sitzungen von Berufungskommissionen sind nichtöffentlich, da es sich um Personalangelegenheiten handelt.

Übersichtsseite der Fakultät

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

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Der AStA ist in gewisser Weise zuständig für alles. Er ist zu allererst ein politisches Organ, aber auch Verwaltung wie Geschäftsführung. Die Tätigkeit des AStAs lässt sich demgemäß grob in den Beratungs- & Geschäftsbereich und den politischen Bereich aufteilen.

Der AStA betreibt einen Copy-Shop und eine Druckerei. Außerdem bietet er Beratungen an zu den Bereichen:

  • Mietrechtsberatung
  • BAföG-Beratung
  • Frauenberatung
  • Internationale Studierende
  • Studiumsfragen
  • Jobberatung
  • Psychologische Beratung
  • Rechtsberatung
  • Schuldnerberatung
  • Sozialberatung

Wenn Ihr Probleme habt, lohnt es sich diese Beratungen aufzusuchen., Die Berater/innen können Euch informieren und sind auch dazu da, Euch ggf. zu Ämtern etc. zu begleiten. Die Beratungszeiten erfragt Ihr am besten beim AStA. In für die Studierenden wichtigen Fragen übernimmt der AStA auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt, wo der AStA über einen sehr kompetenten Rechtsbeistand verfügt.

Desweiteren könnt Ihr beim AStA die Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages bei sozialer Härte beantragen. Der Rückerstattungstopf ist allerdings begrenzt. Rückerstattet wird nach dem Grad der Bedürftigkeit. Unabhängig davon wird der Ticketbeitrag für Personen rückerstattet, die einen Behindertenfahrausweis besitzen, oder nachweisen, dass sie während des Semesters das Ticket nicht nutzen können, da sie im Ausland studieren.

Die politische Tätigkeit des AStAs ist natürlich davon abhängig, welche politische Gruppen den AStA stellen und welche politische Ausrichtung und Arbeitsschwerpunkte diese verfolgen. Die einzelnen Politikfelder sind normalerweise Referaten zugeteilt.

Fachschaftsrätekonferenz (FSRK)

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Die FsRK ist das Koordinationsgremium aller Fachschaften der Universität. Jede der 34/35 Fachschaften hat dort eine Stimme, die durch eine/n Vertreter/in ausgeübt wird. Die FsRK wählt zur Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben oder der Vertretung der gemeinsamen Fachschaftsinteressen die Fachschaftsbeauftragten (FsB).

Die FsRK trifft sich ca. alle 4 Wochen in jeweils wechselnden Räumen, welche i.A. von den Fachschaften zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen erhält man auf der https://fsrk.asta-dortmund.de/ der FsRK oder vom momentanen FsB, welcher unter fsrk@asta.uni-dortmund.de erreichbar sein sollte.

Studierendenparlament (StuPa)

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Das Studierendenparlament ist genau das, was der Name andeutet: ein Parlament. Es hat bis zu 51 Mitglieder und wird mindestens einmal im Jahr, meist im Sommersemester gewählt. Die Parteien, die sich zur Wahl stellen, nennen sich an der Uni Listen. Teilweise sind diese den großen Parteien zuzuordnen (Jusos ↔ SPD, LSD (Liberale StudentInnen Dortmunds) ↔ F.D.P., DIE GRÜNEN ↔ Bündnis 90 / Die Grünen), aber es gibt auch Gruppen, die unabhängig von den Parteien agieren, wie z.B. Fachschaftslisten (Anwesenheitsliste aus dem Bereich der Physiker, Fachschaft Geschichte) oder Gruppierungen wie Internationale Liste (kurdisch) oder „Die Internationale“ (irgendwo links).

Eine der wichtigsten Aufgaben des SPs ist die Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Dieser stellt quasi die „Regierung“ der Studierendenschaft dar. Vor der AStA-Wahl geht es zu wie bei einer Regierungsbildung, d.h. es werden Koalitionsverhandlungen geführt, in denen um Posten und Inhalte geschachert wird, um eine AStA-tragende Mehrheit zu bilden.

Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Verabschiedung des Haushaltes. Dabei geht es darum, den Verwendungszweck der noch ungebundenen Mittel (Allgemeiner Haushalt) festzulegen. Ein Großteil der Mittel ist ja von vornherein verplant und wird eigentlich nur weitergegeben. Über den Rest muß es einen detaillierten Haushaltsplan geben. Diesen erstellt das AStA-Finanzreferat. Die Haushaltsplanung ist natürlich Gegenstand politischer Differenzen, wie: Muß es wirklich soviel AStA-Personalmittel geben? Soll mehr Geld für Kultur oder Soziales zur Verfügung stehen? Müssen wir Mitglied in dem oder dem Verein sein? usw. Mit der Verabschiedung des Haushaltes im SP ist der AStA daran gehalten, die Mittel auch demgemäß zu verwenden.

Ansonsten hat das SP im wesentlichen die Aufgabe seine Satzungen, ergänzende Ordnungen und Richtlinien zu beschließen und zu ändern, und den AStA zu kontrollieren. Er beschließt z.B. auch die Höhe der Studierendenschaftsbeiträge, meist im Nachlauf einer Urabstimmung.

Das SP hat auch ständige Ausschüsse: den Haushaltsausschuss (7 Mitglieder) und den Hilfsfondsausschuss (3 Mitglieder). Der Haushaltsausschuss ist zuständig für die Vorprüfung aller finanzwirksamen Anträge und des vom AStA-Finanzreferat vorgelegten Haushalts im SP.

Das SP tagt mindestens viermal pro Semester. Die Sitzungen sind natürlich weitgehend öffentlich.

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  • Zuletzt geändert: 2019/11/18 15:27
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