Studieren in der Praxis

Hier schauen wir uns den praktischen Ablauf eines Moduls an. Das Studium und die hier dargestellten Abläufe sind von der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Diese findet ihr auch unter oh14.de/po.

Die Informationen hier sind, wie auch alles auf der Webseite der Fachschaft, von Studierenden für Studierende geschrieben. Daher ist nichts hier verbindlich und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist immer nur, was in der jeweiligen Prüfungsordnung steht.

In der ersten Vorlesung werden die Details der Veranstaltung erklärt.

  • Was wird behandelt?
  • Organisation der Veranstaltung: Vorlesung, Übung, ggf. Praktikum, Termine, Anmeldung
  • Abschluss des Moduls
    • Form: Prüfung, Ausarbeitung etc.
    • Voraussetzungen für die Teilnahme
  • Orientiert sich am Modulhandbuch

Während des Semesters läuft die Veranstaltung wie angekündigt ab. In einem Großteil der Module gibt es neben der Vorlesung regelmäßig, meist wöchentliche, Übungsblätter. Diese werden in den Übungen besprochen.

Häufig muss eine Studienleistung erbracht werden, um an der Prüfung teilnehmen zu können. Das kann z. B. daraus bestehen, dass Übungsblätter abgegeben werden und genug Punkte erreicht werden müssen. Manchmal müssen auch Aufgaben vorgerechnet werden oder andere Leistungen erbracht werden. Übrigens: Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden.

Mehr zum grundlegenden Aufbau des Studiums findet ihr hier.

Die Details der Modulprüfungen werden üblicherweise direkt in der ersten Vorlesung oder innerhalb von 2 Wochen nach dem Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.

  • Schriftlich (schriftliche Prüfungen werden auch »Klausur« genannt) oder mündlich
  • Dauer
    • schriftlich: 60 - 180 min
    • mündlich: 15 - 45 min
  • Termine

Meistens, aber nicht immer, gibt es zwei Prüfungstermine pro Semester, in dem ein Modul stattfindet. An welchen Terminen man teilnehmen möchte, kann man sich frei aussuchen. Termine für mündliche Prüfungen werden allerdings meistens individuell festgelegt.

Schriftliche Prüfungen können bis einen Tag vorher, mündliche Prüfungen bis eine Woche vorher abgemeldet werden. Wenn man am Prüfungstag krank ist, muss man sich ein ärztliches Attest besorgen, auf dem »nicht prüfungsfähig« steht und dem Prüfungsamt zukommen lassen.

Die Ergebnisse von schriftlichen Prüfungen werden innerhalb von wenigen Tagen bis einige Wochen nach der Prüfung veröffentlicht. Die Veröffentlichung passiert oft direkt über das BOSS, manchmal aber auch auf der Veranstaltungsseite o. ä., informiert euch dafür an den entsprechenden Stellen.

Die Ergebnisse von mündlichen Prüfungen dagegen werden euch nach einer kurzen Besprechung der Prüfenden direkt nach der Prüfung mitgeteilt.

Notenstufen an der Uni sind anders als auf der Schule:

  • 1.0, 1.3 (sehr gut)
  • 1.7, 2.0, 2.3 (gut)
  • 2.7, 3.0, 3.3 (befriedigend)
  • 3.7, 4.0 (genügend)
  • 5.0 (ungenügend / nicht bestanden)

Die Note der Modulprüfung ist gleichzeitig auch die Modulnote.

Bei schriftlichen Prüfungen gibt es die Möglichkeit, die korrigierte Klausur einzusehen. Meistens wird dazu ein Einsichtstermin angekündigt.

Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn:

  • zu wenig Punkte erreicht wurden.
  • man nicht erscheint bzw. nach Beginn wieder geht.
  • man irgendwie täuscht (Prüfungsleistungen können auch wieder aberkannt werden).
  • man krank ist und kein Attest abgibt.

Nicht bestandene Prüfungen können noch zweimal wiederholt werden, bestandene Prüfungen können dagegen nicht wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist man im laufenden Prüfungsverfahren, Studienleistungen müssen dann nicht mehr wiederholt werden.

Wenn alle Versuche verbraucht sind, besteht noch die Möglichkeit zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Allerdings nur für Module der Fakultät Informatik und maximal zweimal im Studium. Sie setzt die Modulnote auf 4.0 oder 5.0 fest.

Wenn keine Versuche mehr übrig sind und auch keine mündliche Ergänzungsprüfung mehr möglich ist, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Das führt zu einer automatischen Exmatrikulation und bedeutet in der Regel, dass es nicht mehr möglich ist, ein Studium zu beginnen, in dem das endgültig nicht bestandene oder ein äquivalentes Modul als Pflichtmodul enthalten ist.

Wahlmodule kann man begrenzt wechseln, die Grenze, bis zu der dies möglich ist, ist vom Studiengang abhängig. Allgemein gilt ein Modul als angefangen, sobald ein Prüfungsversuch erfolgt ist. Der Wechsel ist auch bei endgültig nicht bestandenen Wahl- oder Wahlpflichtmodulen innerhalb der folgenden Einschränkungen möglich.

In der Kerninformatik kann man „Wahl- und Wahlpflichtmodule auch nach Prüfungsversuchen noch wechseln, solange die Leistungspunktezahl aller geprüften Module und der noch zu prüfenden Module 44 Leistungspunkte nicht übersteigt“. Die zu prüfenden Module sind alle Wahl- und Wahlpflichtblöcke, dementsprechend 32 Leistungspunkte (2x 4LP Konzepte für Software, 8LP Systeme der Informatik, 8LP algorithmisch-formale Grundlagen, 2x 4LP Wahl). Aus der Differenz ergeben sich dementsprechend 12 Leistungspunkte, die man wechseln kann, das entspricht also einem 8LP und einem 4LP Modul, oder 3 4LP Modulen, die man zusätzlich anfangen kann.

In der angewandten Informatik kann man „Wahl- und Wahlpflichtmodule auch nach Prüfungsversuchen noch wechseln, solange die Leistungspunktezahl aller geprüften Module und der noch zu prüfenden Module 16 Leistungspunkte nicht übersteigt“. Die zu prüfenden Module sind der 8LP Wahlpflichtblock, dementsprechend kann man ein 8LP Modul oder 2 4LP Module zusätzlich anfangen.

Einige Module weichen vom beschriebenen Format „Vorlesung — Übung — Klausur“ ab. Einen Überblick über die verschiedenen Modularten findet ihr auf der Seite zu den Grundlagen des Studiums.

Achtet darauf, dass solche Module oft eine Anmeldung erfordern und der Anmeldezeitraum lange vor Veranstaltungsbeginn sein kann. Informationen und Ankündigungen dazu gibt es meistens per Mail. Lest also regelmäßig eure Mails, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Im Bachelor kann man mit der Bachelorarbeit beginnen, sobald man 120 Leistungspunkte erreicht hat. Wir haben eine eigene Seite mit Tipps und mehr zu Abschlussarbeiten.

Das Studium ist dann beendet, wenn alle nötigen Leistungspunkte erreicht sind: Im Bachelor Informatik / Angewandte Informatik sind das 180. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel aller Noten (aus benoteten Modulen), gewichtet nach den Leistungspunkten des jeweiligen Moduls.

Der Prüfungsausschuss (PA) ist zuständig für:

  • Prüfungsangelegenheiten
  • Aufgaben in Bezug zur Prüfungsordnung
  • Einzelfälle
  • Nachteilsausgleiche

Bei Fragen und Problemen zu diesen Bereichen könnt ihr die studentischen Mitglieder des PA unter pa@oh14.de erreichen. Es werden jedoch nur nicht nachlesbare Fragen beantwortet. Ihr könnt auch einen Blick auf die Seite Wo finde ich Hilfe? werfen oder euch an den FSR wenden.

  • studis/praxis.txt
  • Zuletzt geändert: 2024/02/07 17:29
  • von janina.rau